Diese Kantone machen bei der Mehrwertsteuererhöhung die Mehrheit aus.

Das Abstimmungspaket zur Reform der AHV21 muss bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer von Volk und Ständen angenommen werden. Scheitert es an letzteren , stellt sich die Frage, wo das ehesten sein könnte.

Die Nachricht
Diese Nachricht liess mich diese Woche aufhorchen: Stellus schrieb, die Mehrwertsteuervorlage zur AHV-Finanzierung werde, anders als das AHV-Gesetz, am Volks- wie auch am Ständemehr scheitern. Da beide AHV-Vorlagen der eidg. Abstimmungen vom 25. Sept. 2022 einander bedingen, hiesse das, die Reform AHV21 würde insgesamt abgelehnt.
Nun ist Stellus nicht irgend jemand. Denn der Datenanalytiker mit ETH-Abschluss tritt zwar anonym auf, hat vor einigen Jahren öffentlich ein originelles Verfahren vorgelegt, das mittels künstlicher Intelligenz das Abstimmungsbüchlein des Bundes liest, daraus eine Inhaltsanalyse erstellt und so eine Abstimmungsprognose entwickelt. Der Leistungsausweis ist gegeben: Von wenigen Ausnahmen abgesehen, stimmte die Aussage zu Annahme oder Ablehnung mit dem Endergebnis überein. Vor allem war sie 2017 richtig, als der Prognostiker das Scheitern der damaligen Erhöhung der Mehrhwertsteuer zur Finanzierung der AHV-Vorlage als Erster voraussagte.

Der worst case für die Behörden
Scheitert die neue AHV-Reform also am Ständemehr zum Mehrwertsteuerteil? Die Frage ist berechtigt, um den worst case Fall für die Behördenvorlagen zu analysieren. Dabei gehe ich anders vor als Stellus: In den vergangenen 20 Jahren haben wir zweimal über AHV-Reformen abgestimmt: Erstmals 2004, als über die damalige Behördenvorlage entschieden wurde, die unter anderem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer enthielt, von links her bekämpft wurde und schliesslich mit 68% Nein scheiterte. Sodann 2017 über die Variante von Bundesrat und Parlament durchfiel, nachdem sie von rechts her bekämpft worden war. Eine der beiden Teilvorlagen galt wie 2022 der damaligen Mehrwertsteuer-Erhöhung.

Präferenzen der Kantone
Eine Analyse der Ständeprofile der beiden zurückliegenden Entscheidungen, legt die folgende Typologie der Kantone nahe:
2 Kantone befürworteten beide Vorlagen überdurchschnittlich: ZH und LU
3.5 Kantone lehnten beide Vorlagen überdurchschnittlich ab: BL, SO, UR und GE
7.5 Kantone sagten überdurchschnittlich Nein bei der linker Opposition 2004: JU, VS, NE, FR, TI, BS, BE, VD
10 Kantone stimmten bei rechter Opposition 2017 über dem Mittel dagegen: AI, SZ, GL, NW, AR, OW, SG, TG ZG, AG, SH, GR
Bewertet man das mit Blick auf die kommende Abstimmung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer, wo die Gegnerschaft wiederum von links kommt, ist am ehesten mit einem Kantons-Nein in der zweiten und dritten Gruppe zu rechnen. Das wäre flächendeckend die westliche Schweiz und der Ausreisser Uri. Zusammen gäbe das 11 negative Standesstimmen. Nötig wäre noch ein 12. Kanton. Am knappsten in der vierten Kategorie liegen Graubünden, Schaffhausen und Aargau, in der ersten Luzern. Das ist zwar weniger wahrscheinlich, aber nicht undenkbar. Entscheiden werden da die lokalen Netzwerke. Wenige Prozentpunkte Verschiebungen sind hier massgeblich.

Bilanz
Mit anderen Worten: Sollte es bei der Reform AHV21 ganz knapp werden, sprich die Rentenalterserhöhung der Frauen angenommen, die Erhöhung der Mehrwertsteuer aber am Ständemehr abgelehnt werden, ist mit einem beachtlichen West/Ost-Gefälle bei ablehnenden resp. zustimmenden Kantonen zu rechnen. Bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer abweichende Kantone in der Zentral- oder Ostschweiz könnten dabei den Ausschlag geben, ob es beim Paket insgesamt ja oder nein ist.
Dazu zählen am ehesten Uri und Luzern, aber auch Graubünden, Schaffhausen und Aargau. Sie sind bürgerlich, dürften über dem Mittel für die Rentenalterserhöhung der Frauen stimmen, könnten aber die Mehrwertsteuererhöhung ablehnen.
Damit es nicht missverstanden wird: Das ist nur dann entscheidend, wenn das AHV-Gesetz angenommen wird, und beim nötigen Doppelmehr zur Mehrwertsteuererhöhung Volks- und Ständemehr auseinander fallen sollten.