Wirtschaftliche Oeffnung der Schweiz mobilisiert Stadt/Land-Gegensatz

Nie war der Unterschied zwischen den Sprachregionen in einer EU-Abstimmung so gering wie bei der Entscheidung über die Personenfreizügigkeit 2005. Dennoch ergaben sich charakteristische Unterschiede zwischen mehr ruralen und mehr urbanen Regionen.


Quelle: BfS

Man erinnert sich: 1992 bei der EWR-Abstimmung gab es einen exemplarischen Röscht-Graben. Die Romandie war fast geschlossen dafür; die deutsch- und italienischsprachige Schweiz mehrheitlich dagegen. 32 Prozentpunkt betrug die Differenz zwischen den beiden grösseren Sprachregionen im Zustimmungswert.

Der sank bis 2005 stufenweise ab. Bei der Volksentscheidung über die Personenfreizügigkeit betrug er keine 6 Prozent mehr. Bei der Einführung der Bilateralen im Jahr 2000 errechnete das BfS noch einen Unterschied von 12 Prozentpunkten.

Das heisst nicht, dass es 2005 keine regionalen Unterschiede mehr gab. Die waren aber weniger durch den Faktor Sprache geprägt als durch die Siedlungsart. Die Zustimmung war in den städtischen Gebieten überdurchschnittlich, auf dem Land klar unterdurchschnittlich.

Man kann es sogar noch differenziert haben, wenn man Bezirks- oder Gemeindekarten zu Rate zieht. Massiv war die Verwerfung in Misox und im Entlebuch. Besonders hoch war sie in den Kerngebieten der grossen Agglomerationen, namentlich in Bern und Zürich.

Die Verlagerung der räumlichen Konfliktlinien hatte mit unterschiedlichen Präferenzen in der aussenpolitischen resp. -wirtschaftlichen Oeffnung zu tun. In der französischsprachigen Schweiz ist die Vorliebe für die politische Oeffnung stark ausgeprägt; Aengeste gegenüber Mitgliedschaften in supra- oder internationalen Organisationen sind geringer ausgeprägt. Besonders in der deutschsprachigen Schweiz neigt man dazu, aussenpolitischen Beitritten kritischer gegenüber zu stehen, die wirtschaftliche Kooperation aber nicht auszuschliessen.

Ein besonder Fall ist die italienischsprachige Schweiz. Sie hat alle Europa-Vorlagen seit 1992, egal, ob sie eher politischer oder wirtschaftlicher Natur waren, mit Nein-Anteilen zwischen 57 und 64 Prozent verworfen.

Claude Longchamp

Personenfreizügigkeit 2005/2009: ein erster Vergleich

Seit Tagen gibt es in den Schweizer Medien eine Debatte über Umfragen zur Personenfreizügigkeit. Dabei übertrifft die Fiktion die Realität. Dieser könnte man sich beispielsweise über die VOX-Analyse annähern, die 2005 nach der ersten direkten Volksabstimmung über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gemacht wurde.


Die Ergebnisse der Volksabstimmung und der Nachanalyse
Die Ergebnisse der Volksabstimmung vom 25. September 2005 lauteten: Genau 56 Prozent stimmten für die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU, 44 Prozent votierten dagegen. An der Volksentscheidung beteiligten sich 53.8 Prozent der Stimmberechtigten.

Das Profil der beiden Lager konnte in erster Linie mittels politischer Merkmale bestimmt werden. SP-, CVP- und FDP-AnhängerInnen waren zu rund vier Fünfteln wie ihre Partei für die Personenfreizügigkeit. Ungebundene war genau hälftig gespalten. Die politischen Entscheidung war in erster Linie durch die Einstellung zur EU beeinflusst, aber auch durch Werthaltungen gegenüber der Oeffenheit zum Ausland und zur Gleichstellung der AusländerInnen mit SchweizerInnen. In ihr reflektierte sich auch das Vertrauen in den Bundesrat.

Soziologisch gesehen war die Entscheidung vor allem durch die Schicht mitbestimmt: Je höher die Bildung und die berufliche Position war, desto stärker war man für die Personenfreizügigkeit. Schliesslich ergaben sich Einflüsse aus der Einschätzung der Wirtschaftslage. Vor allem bei negativen Beurteilungen überwog das Nein.

Das veränderte Umfeld
Die Skepsis gegenüber der allgemeinen ökonomischen Lage ist heute deutlich höher als vor dreieinhalb Jahren. In den Worten des Dispositionsansatzes: Das Umfeld der Entscheidung ist anders.

Das hat zwar das Parlament nicht einflusst. Es beeinflusst aber den Abstimmungskampf, und es ist zu erwarten, dass es auch auf die Meinungsbildung der Bevölkerung Auswirkungen haben wird. Das Ausmass ist jedoch noch nicht abschätzbar.


Quelle: Sorgenbarometer 2008. Die aktuellsten Werte stammen aus dem September 2008. Sie dürften jetzt noch kritischer sein.

Auswirkungen auf den Abstimmungskampf
2005 verfügte die Ja-Seite über drei klar mehrheitsfähige Argumente sozio-ökonomischer Natur. Rund zwei Drittel der Stimmberechtigten waren damals der Meinung, die Personenfreizügigkeit sei für die Schweiz wichtig, um Zugänge zu neuen Märkten zu erhalten, um Arbeitskräfte aus den mittel- und osteuropäischen Staaten rekrutieren zu können und um den SchweizerInnen im Ausland bessere Erwerbsmöglichkeiten zu gewähren.

Das alles dürfte im jetzigen Umfeld relativiert worden sein, was die Position der Ja-Seite kommunikativ schwächen dürfte und zielgruppenspezifisch negative Auswirkungen haben dürfte.

Argumentativ ergibt sich auf der Nein-Seite kaum eine Aenderung. Die 2005 populärsten Argumente war der erhöhte Druck auf den Schweizer Arbeitsmarkt einerseits, die Belastungen für die Sozialwerke anderseits. In beiden Themen war die Gegnerschaft der Personenfreizügigkeit punktuell mehrheitsfähig. In andere Kampagneschwerpunkten, die auch jetzt wieder auftauchen, war das nicht der Fall. Das gilt insbesondere für Aengste vor vermehrter Migration und für Botschaften, die Schweiz werde von der EU erpresst. Allenfalls letztes ist vor der gewachsenden EU-Skepsis in der Schweiz heute etwas wirksamer.

Vorläufiges Fazit
Damit sei nicht gesagt, dass sich alles aus dem Jahre 2005 wiederhole. Es sei aber vor dem Hintergrund des Dispositionsansatzes als Analysemöglichkeit von Meinungsbildungsprozessen postuliert, was damals Sache war und was diesmal Sache sein könnte. Der wichtigste Unterschied ergibt sich aus dem veränderten Umfeld wirtschaftlicher Natur. Alles andere hatten wir 2005 in eine weitgehend ähnlichen Masse wie heute auch.

Die wahrscheinlichste Hypothese ist demnach, dass die damaligen Entscheidungen die jetzigen mitbestimmen, dass die Skepsis gegenüber der Personenfreizügigkeit jedoch etwas höher ist als vor dreieinhalb Jahren und dass das die Profilierung der ökonomischen Begründungen aus dem Ja-Lager erschweren dürfte.

Claude Longchamp

www.ballotpedia.org: beispielhafte Abstimmungsdokumentation 2.0

Knapp 1500 Freiwillige machen in den USA vor, wie Abstimmungsdokumentation 2.0 aussieht. In weniger als zwei Jahren haben sie mit ballotpedia das Referenzprojekt für die lokale direkte Demokratie geschaffen, dem man ein schweizerisches Pendant wünschen würde.

Das amerikanische Vorbild
In der Selbstdarstellung ist “ballotpedia” eine freie online Enzyklopädie, die auf kooperativer Mitarbeit beruht. Sie umfasst im Wesentlichen Volksabstimmungen auf der Ebene von Bundesstaaten, die Ergebnisse, die Akteure, die Kampagnen und das Recht, das die Entscheidungen regelt.

Kooperieren kann jedermann und -frau, der oder die sich registriert. Knapp 1500 Personen haben sich dieser einfachen Prozedur unterzogen. Sie arbeiten, wie man das von wikipedia her kennt, wenn auch nach klareren Vorgaben via Checklisten, was man mitteilen soll und was nicht. Und es gibt eine harte Einschränkung: Wer Vandalismus betreibt, wird für immer gesperrt.

Begonnen hat das Projekt im Mai 2007. Der innert kürzester Zeit erreichte Stand lässt sich sehen: Mehr als 16’000 Artikel sind seither zu Themen wie Bärenjagd in Alaska oder Einwanderungsbestimmungen für Kubaner in Florida entstanden, sofern darüber abgestimmt worden ist. Berichtet wird, wer für, wer gegen eine Vorlage ist, was die Argumente der beiden Seiten sind, wie die Kampagnen verliefen, welche Medien wie berichten, wer vielfiel Geld aufgewendet hat und was die Umfragen sagen. Bei zurückliegenden Abstimmungen wird selbstredend das Resultate berichtet, allenfalls auch auf Nachanalysen verwiesen. Ergänzt wird das ganze mit Links auf websiten zum Thema, die als Belege und weiterführende Informationen dienen.

Und die Schweiz?
Der Schweiz würde ihr eigenes “ballotpedia” gut anstehen: Die Dokumentationen der Bundeskanzlei beschränkt sich auf eidgenössische Abstimmungen und umfasst das Kampagnengeschehen nicht. Das gilt auch für www.ch.ch, der e-government-Plattform von Bund und Kantonen. Die Dokumentation von “c2d” bezieht sich auf Abstimmungen in der ganzen Welt, doch sind die Informationen dazu ausgesprochen knapp gehalten, denn das zentrale Interesse gilt der Institutionenanalyse in der direkten Demokratie.

Gerade für die Analyse von Prozessen der Meinungsbildung – insbesondere von der Politik- und Kommunikationswissenschaft als zentrale Erklärungsgrössen für Volksentscheidungen bezeichnet – fehlt es in der Schweiz eine geeigneten Dokumentation, die aktuell und rückwärtig materialgestützte Untersuchungen zulassen würde.

Wer macht den Anfang, die Lücke im Mutterland der direkten Demokratie zu beheben?

Claude Longchamp

Guerilla Marketing als Instrument im Abstimmungskampf

Guerilla Marketing als Begriff ist nicht neu, als Erscheinung in schweizerischen Abstimmungskämpfen wurde er bisher jedoch wenig verwendet. Aktivitäten der Jungen SVP gegen die Personenfreizügigkeit können unter diesem Label analysiert werden. Eine kleine Auslegeordnung.



Begriffsdefinitionen

Guerilla-Marketing ist die Kunst, den von Werbung übersättigten Konsumenten, grösstmögliche Aufmerksamkeit durch unkonventionelles bzw. originelles Marketing zu entlocken. Das gibt der deutsche Werbeprofi Thorsten Schulte (“Guerilla Marketing Portal”) als Definition des Phänomens. Er hält aber auch fest: Eine abschliessende Umschreibung eines sich rasch entwickelnden Trends gibt das nicht. “Anregungen, Ideen, kritische Kommentare und zukunftsweisende Optimierungen sind ausdrücklich erwünscht.”

Entstanden ist das Guerilla Marketing aus aus der Werbemüdigkeit heraus, die man seit einiger Zeit immer wieder beklagt. Das hat teilweise zu kleineren Budgets geführt und zu einem verschärften Kampf um Aufmerksamkeit. Thorsten Schulte versteht Guerilla Marketing denn auch als “übergreifende Philosophie, als Kunst, als das Ergebnis eines kreativen psychischen Prozesses, als die Strategie der Kriegsführung um die Aufmerksamkeit der Kunden, für die Marke und gegen die Wettbewerber. (…) Die Aktion und das “Handeln” erfolgt durch den physischen Einsatz unterschiedlicher Instrumente wie Ambient Medien, Ambush-Marketing, Viral-Marketing oder Guerilla Sensation / Ambient Stunts.”

Beispiel der Jungen SVP gegen die Personenfreizügigkeit
Nimmt man diese Grundhaltung auf, kann man die Aktionen von Lukas Reimann, SVP-Nationalrat aus St. Gallen, als Guerilla Marketing verstehen. Wenn die drei federführenden BundesrätInnen zur Medienkonferenz aufrufen, mischte er sich auf dem Weg dorthin persönlich unter die Regierungsmitglieder, um die Botschaften der Gegnerschaft zu plazieren. Selbstredend ist eine Gratiszeitung dabei, auch ein Videoteam, das die Aktion in die Massenmedien bringt und im Internet festhält.

Die neueste Aktion, der Fake der Website der Jungparteien für die Personenfreizügigkeit, hat einen lockeren Bezug zum Guerilla Marketing. Doch auch hier geht es nur darum, den Kampf mit allen Möglichen Mitteln um Aufmerksamkeit zu gewinnen. Die Aktion ist die Botschaft selber. Die Verhöhnung der Gegner ist das Ziel, nicht die Diskussion mit ihm.

Je klarer und prominenter der Regelverstoss dabei ist, desto grösser sind die Chancen, dass die Aktion selber in die Kampagnendiskussion aufgenommen wird. Deshalb ist sie nicht einfach eine Jahresendidee einer Werbebude. Vielmehr steht ein Nationalrat gerade. Denn genau das zieht den Medienfocus an.

Eine Eigenheit von SVP-Kampagnen sei noch angefügt. Wer als Reaktion auf die Guerilla Aktion mit Klagen droht, wird gleich als Zensor verschrien. Obwohl es um Argumente gehe, meint Reimann. Zynismus pur, sage ich da!

Claude Longchamp

Der Beitrag von 10vor10 zum Guerilla Marketing der SVP

Einfache und entwickelte Ansätze der Abstimmungsanalyse

Der einfachste Ansatz der Analyse von Abstimmung geht von der Annahme aus, dass die vom Parlament beschlossenen Vorlagen von den Kräften bestimmt werden, welche die Wahlberechtigten gewählt haben, sodass sich diese als Stimmberechtigten gleich wie das Parlament entscheiden.


Uebersicht über die zentralen Zusammenhänge für die Abstimmungsanalyse gemäss Dispositionsansatz (quelle: gfs.bern)

Das ist zwar nicht generell falsch, aber nicht präzise genug. Immer wieder gibt es Divergenzen zwischen parlamentarischen und direktdemokratischen Entscheidungen. Diese kann man ohne eine Analyse der Prozesse der Meinungsbildung nicht verstehen.

Deshalb kritisiere ich Modelle wie zitiert entweder als basis- oder aber als elitedemokratisch überzeichnet. Sie entsprechen der vorfindbaren Realität nicht. Es gilt, den restringierten Ansätzen der Abstimmungsanalyse einen elaborierten gegenüber zu stellen.

Der wesentliche Unterschied zwischen der einfachen und der entwickelten Annahme besteht darin, das Wahlentscheidungen nicht frei von Mal zu Mal erfolgen, sondern sich viel Gewohnheit in ihnen spiegelt. In Abstimmungsentscheidungen hilft diese Wahlgewohnheit aber nur bedingt weiter. Das ist vor allem dann der Fall, wenn man sich durch Vorlagen wenig angesprochen fühlt, und die Entscheidung den politischen Parteien überlässt.

Wenn das nicht der Fall ist, gehen die Stimmberechtigten von ihren Alltagserfahrungen mit dem angesprochenen Problem, den vorgeschlagenen Lösungen und den Träger der Vorlage aus. In einem eigentlichen Meinungsbildungsprozess reichern sie diese mit spezifischen Informationen aus den Kampagnen Pro- und Kontra an, die im Umfeld der Abstimmungssituation bewertet werden. Erst daraus ergeben sich verbindliche Abstimmungsentscheidungen.

Deshalb sind Abstimmungsprognose viel anspruchsvoller zu erstellen als Wahlprognosen. Entscheidungen bei Volkabstimmungen sind nicht alleine eine Folge von Parlamentsentscheidungen und Parteiloyalitäten. Ihnen gehen Prozesse der Meinungsbildung voraus, in denen sich die Prädispositionen und Informationen zu einer Entscheidung verdichten.

Weil der Prozess der Meinungsbildung in diesem Ansatz so entscheidend ist, habe ich ihn Dispositionsansatz genannt. Disposition meint dabei, die Herausbildung von Stimmabsichten aus den Alltagserfahrungen einerseits, den kampagnespezifischen Informationen anderseits.

Claude Longchamp

Irisches Nein demokratisiert Entscheidung zum Vertrag von Lissabon

Man erinnert sich: Am 14. Juni 2008 verwarf EU-Mitglied Irland in einer Volksabstimmung den Vertrag von Lissabon mit 53 Prozent Nein. Der Reformprozess der EU-Institutionen wurde damit erneut empfindlich gebremst, nicht aber gestoppt. Die gestrige Entscheidung der EU-Kommission verfolgt den wohl sinnvollsten Ausweg aus der Verfassungskrise: Das Führungsorgan setzt auf mehr Integration, und den spezifisch irischen Bedenken wir mehr Rechnung getragen.

Ausweg aus der Verfassungskrise: EU und Irland einigen sich über eine zweite Abstimmung mit modifiziertem Inhalt (Bild: keystone)
Ausweg aus der Verfassungskrise: EU und Irland einigen sich über eine zweite Abstimmung mit modifiziertem Inhalt (Bild: keystone)

Drei mögliche Auswege
Im Oktober dieses Jahres diskutierte man auf Initiative des iri-Instituts Europa am neu gegründete Demokratiezentrum in Aarau (Schweiz) unter Beteiligung von EU-Vertretern Möglichkeiten, um die entstandene Problematik bei der Verfassungsrevision zu lösen. Ausgehend von den schweizerischen Erfahrungen habe ich drei Wege skizziert:

Erstens, die nochmalige Abstimmung über den gleichen Vertrag.
Zweitens, eine weitere Abstimmung über einen modifizierten Vertrag.
Und drittens, eine Reform des ganzen Prozess, bei der die frühzeitige Mitwirkungen potenzieller Opponenten verstärkt wird.

Dem ersten Ausweg entspricht die Analyse, Volksabstimmungen würden, egal wozu sie stattfänden, durch Elitenkommunikation entschieden. Da die irische Ja-Kampagne im Frühsommer 2008 nicht gerade überzeugend war, wäre von einer besser Informations- und Ueberzeugungsarbei im Vorfeld einer weiteren Volksabstimmung ein anderer Abstimmungsausgang zu erwarten. Es ist offensichtlich, dass es sich dabei um ein eher gering entwickeltes Verständnis von direkter Demokratie handelt. Die Bürger und Bürgerinnen sind manipulierbar. Im Wesentlichen werden Abstimmungsausgänge durch Regierungen bestimmt, die Entscheidunge ansetzen, die Inhalte der Diskussion und die Interpretation von Ergebnissen nach ihren eigenen Interessen gestalten können.

Der zweite Ausweg nimmt ein Nein in einer Volksabstimmung für das, was es ist: Für ein Nein zum konkreten Abstimmungsgegenstand. Weder ist die EU gescheitert, noch muss Irland aus ihr austreten. Doch der Vertrag von Lissabon kann in der vorgelegten Version nicht in Kraft treten. Eine zweite Abstimmung in Irland macht nur dann Sinn, wenn der Vertrag angepasst wird und den relevanten Bedenken Rechnung trägt, die zum irischen Nein geführt haben. Dieses Verfahren ist ohne Zweifel demokratischer. Es hat aber den Nachteil, dass es die bisherigen Entscheidungen zum alten Vertragstext relativiert.

Der dritte angesprochene Ausweg ist keine Lösung für den aktuellen Fall. Er ist eine generelle Reform der Willensbildung. Er geht davon aus, dass der Einbau direktdemokratischer Entscheidungen in die insitutionell gesicherte Entscheidung nahe legt, diese selber zu demokratisieren. Das (Ueber)Gewicht der Regierungen determiniert demnach das Ergebnis von Vorschlägen, die später einer Volksabstimmung unterliegen, zu stark. Sinnvoller ist es, auch Parlamente, ja selbst NGO in die Willensbildung miteinzubeziehen, um deren allfällige Bedenken präventiv in die Entscheidfindung einzubauen.

Der Entscheid der EU

Nun hat der jüngste EU-Gipfel in Brüssel unter Nikolas Sarkozy entschieden, was in der Irland-Frage Sache ist: Als Erstes hielt er fest, dass die EU weiter bestehe und der Reformprozess fortgesetzt werden solle. Irland solle entsprechend die Möglichkeit geboten werden, weiterhin ein vollwärtiges Mitglied der EU zu sein. Das spricht für eine relativ rasche zweite Entscheidung. Konkret soll diese im Herbst 2009 stattfinden.

Zweitens sollen sich die Irinnen und Iren zu einem modifizierten Lissabonner-Vertrag äussern können. Generell geändert wird die Vertretung kleiner Mitgliedstaaten in der EU-Kommission. Wie bisher soll jedes Mitglied einen Kommissar stellen können. Damit trägt man dem wichtigsten Bedenken im Vorfeld der Entscheidung in Irland Rechnung. Zudem soll der Vertrag für Irland einige Zusätze bekommen, welche die Neutralität, das Steuerrecht und die Abtreibungsfrage aus irischer Sicht betreffen. Damit sollen Unsicherheiten abgebaut werden, welche die Gegner der Vorlage in der zweiten Abstimmung erneut zu ihren Gunsten mobilisieren könnten.

Die EU-Kommission befürwortet damit den oben skizzierten Ausweg 2. Er ist in der gegenwärtigen Situation ohne Zweifel der sinnvollste. Die Möglichkeit, direktdemokratisch legitimierte Verfassungsänderungen in der EU zu bekommen, bleibt gewahrt. Die Bedenken der Stimmenden sind aufgenommen. Mit der vermehrten Berücksichtung der Komponente Integration in den EU-Institutionen wurde dem föderalistischen Charakter der Europäischen Union vermehrt Rechnung getragen. Dem müssen zwar die anderen Mitgliedstaaten noch zustimmen. Doch hat Prozess selber einen Lernschritt gemacht, der für direktdemokratische Entscheidungen typisch ist.

Claude Longchamp

Die Schweiz als Referenz

Es gibt nicht viele Eigenheiten des politischen Systems der Schweiz, die weltweit als Referenz dienen können. Zweifelsohne ist das aber bei der direkten Demokratie so. Jetzt ist das “Handbuch zur direkten Demokratie in der Schweiz und weltweit” von iri europe auf Deutsch erschienen, das es bereits in verschiedenen Weltsprachen gibt. Es dürfte zur Referenz in Sachen Volksabstimmungen auch in der Schweiz werden.


Sie wagen einen Blick auf die Volksrechte weltweit: iri Präsident Bruno Kaufmann (links) und iri Stiftungsrat Adrian Schmid (rechts).

Die Politikwissenschafter Bruno Kaufmann und Rolf Büchi, in Schweden und Finnland lebend, und die Juristin Nadja Braun aus der Schweiz haben vor drei Jahren einen kleinen Bestseller zur politischen Praxis in der Schweiz geschrieben, der schon mehrere Neuauflagen erlebt hat. Sie haben dokumentiert, wie Volksabstimmungen in der Schweiz funktionieren. Typische Entscheidungen, Akteure und Wirkungen wurden hierzu portraitiert. Das Weschselspiel mit dem Föderalismus, der Wirtschaft und den Medien wurde dargestellt. Und geschichtliche Leistungen wurden genauso diskutiert wieder der Reformbedarf für die Zukunft.

Der Ueberblick hat im Ausland eingeschlagen, obwohl oder gerade weil das Herzstück des Buches auf die Schweiz gerichtet ist. Denn hierzulande gibt es weltweit die reichhaltigsten Erfahrungen mit Initiativen und Referenden. Diese Focusierung ist allerdings kein Grund, sich auf die Schweiz alleine zu konzentrieren. Die AutorInnen wissen nänlich aus eigenem Erleben, dass die Entwicklungen in anderen Ländern rasant verlaufen.

Dabei müssen auch die SchweizerInnen hinzu lernen. Direkte Demokratie entsteht weltweit weniger als genuines politisches System, sondern als Erweiterung der repräsentativen Demokratie. Die Schweiz wird dabei nicht als Vorbild gesehen, wie sie das selber gerne tut, sondern als Referenz, die mit ihrem Wissen etwas zur Demorkatisierung von Demokratie in der Welt beitragen kann. Entsprechend runden zahlreiche Merkblätter, ein Glossar zur direkten Demokratie und eine Selbstdarstellung von iri europe als europäisch-globaler Think Tank zur direkten Demokratie das vorzüglich gestaltete und editierte Handbuch ab.

Als Zeichen der Wertschätzung für das Engagement, welches iri europe seit Jahren in der (Weiter)Entwicklung von Volksabstimmungen leistet, hat Bundeskanzlerin Corina Casanova ein Vorwort geschrieben. Sie sei erstaunt gewesen, als man sie anfragte, ein solches zu verfassen. Denn das Buch lag, als sie sich entschied, das zu machen, einzig auf Englisch, Spanisch, Chinesisch und anderen Weltsprachen vor. Die Bundeskanzlerin zeigte sich an der gestrigen Buchvernissage deshalb besonders erfreut, dass jetzt auch Ausgaben in schweizerischen Landessprachen folgen.

Casanovas Wunsch, das neue Standardwerk zur Direkten Demokratie in der Schweiz und der Welt möge eine neugierige und interessierte Leserschaft in der ganzen Welt finden, ist nichts beizufügen.

Claude Longchamp

Volksabstimmungen am election day: die Ergebnis- und Analyseübersicht

Am Wahltag stimmten die Amerikaner in zahlreichen Gliedstaat über insgesamt 152 Sachvorlagen ab. Dank den Exit Polls zu den Wahlen verfügt man auch über eine Vielzahl von Abstimmungsanalysen.

Die geraffte Uebersicht über die Ergebnisse
In Arizona, Florida und Kalifornien entschied sich das Volk für Verfassungszusätze, die gleichgeschlechtliche Ehen verbieten.

Die Abtreibungsgegner konnten weniger Zustimmung für ihre Ziele verbuchen: In Colorado wurde eine Vorlage abgelehnt, die den Moment der Befruchtung einer Eizelle zum rechtlich gültigen Entstehungszeitpunkt einer natürlichen Person erklären wollte. Süddakota lehnte einen Entwurf ab, nach dem Abtreibungen nur mehr in vier Ausnahmefällen zulässig sein sollten: Wenn sie das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährden, wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist oder wenn ihr ein Inzest zugrunde liegt.

In Michigan entschieden sich die Wähler dafür, durch einen Verfassungszusatz, die Forschung an aus menschlichen Embryonen gewonnenen Stammzellen mit Einschränkungen zu erlauben. Ueberraschend war die Verschärfung des Sexualstrafrechts in Südcarolina: Dort wird das Alter der Zustimmungsfähigkeit zu sexuellen Handlungen von 14 auf 16 Jahre heraufgesetzt, darunter gilt auch der einvernehmliche Geschlechtsverkehr juristisch als Vergewaltigung.

Im Bundesstaat Washington entschieden die Mehrheit, dass es volljährigen Schwerkranken, die noch höchstens sechs Monate Lebenserwartung haben, erlaubt ist, sich von Ärzten Medikamente verschreiben zu lassen, deren Einnahme zum vorzeitigen Tod führt.

Erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen könnte ein Tierschutzpassus haben, der nach einem Volksentscheid in die kalifornische Verfassung Eingang gefunden hat: Er setzt der Massentierhaltung für Muttersauen, Kälber und Legehennen enge Grenzen. Deren Käfige müssen nun so groß sein, dass die Tiere sich umdrehen können.

Gute Nachrichten gab es für die Haushaltspolitiker in Massachusetts: Dort lehnten die Wählenden eine Vorlage ab, welche die Einkommensteuer des Bundesstaates für natürliche Personen 2009 halbiert und ab 2010 ganz abgeschafft hätte. Ein ähnliches Vorhaben in Norddakota scheiterte ebenfalls.

Der in Missouri zur Wahl gestellte moderate Plan, bis zum Jahr 2021 fünfzehn Prozent der Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen, wurde angenommen, das weitaus radikalere kalifornische Vorhaben, das eine Quote von 50 Prozent bis zum Jahr 2025 vorsah, dagegen abgelehnt.

In Nebraska stimmten die Wähler für ein Gesetz, dass es der Regierung des US-Bundesstaates verbietet, Menschen nach den Kriterien Rassen, Hautfarbe, ethnische Identität, Herkunft oder Geschlecht besonders zu fördern. Von den Affirmative-Action-Quotenregelungen hatten vor allem die wirtschaftlichen und sozialen Eliten innerhalb von Minderheitengruppen profitiert. Nach dem Volksentscheid hat der Bundesstaat nun die Möglichkeit, Förderung nach Kriterien wie der Bildungsferne der Eltern oder deren Einkommen zu betreiben.

Die ersten Analysen
Dank den exit polls, die am election day zu allen Wahlen durchgeführt worden sind, verfügt man auch zu vielen (nicht allen) Volksabstimmungen erste Analysen, wer was angenommen und was abgelehnt hat.

Die Uebersicht hierzu findet sich im election center 2008 von cnn. Man kann nach Gliedstaaten und Thema suchen und die jeweiligen exit poll Ergebnisse anclicken.

Die ausführliche Beschreibung der Vorlagen findet sich auf www.ballotpedia.org.

Claude Longchamp

Einladung zur internationalen Fachtagung “Direkte Demokratie”

In einer Demokratie lernen die Mächtigen oft nur hinzu, wenn sie dazu durch einen demokratischen Entscheid gezwungen werden – und auch dann oft nur widerwillig, wie der Umgang mancher europäischer Politiker mit dem Nein der Irinnen und Iren zum neuen Vertrag der Europäischen Union einmal mehr deutlich gemacht hat. Dabei steht weniger der Grundsatz des Mitbestimmungsrechtes durch die Bürgerinnen und Bürger zur Debatte, als die Art und Weise des Mitentscheidens. So haben zwar fast alle Staaten der Welt in den letzten Jahren mindestens einzelne direktdemokratischen Instrumente eingeführt, doch nur in den allerwenigsten Gesellschaften sind diese so bürgerfreundlich
ausgestaltet, dass sie zu einer feineren Verteilung der Macht, zu einer dialogischeren Gesellschaft und letztlich zu mehr Demokratie beitragen können.

Aus diesem Grund stehen nun qualitative Fragen zur Direkten Demokratie auf der Tagesordnung – und das nicht nur auf der lokalen, regionalen und nationalen Ebene, sondern immer häufiger auch auf der transnationalen und globalen Ebene. Seit der Jahrtausendwende trägt das europäische Kompetenzzentrum für Fragen der Direkten Demokratie – das ”Initiative and Referendum Institute Europe” (IRI Europe) – gemeinsam mit den Schwesterinstituten in den USA und Asien mit gezielten Maßnahmen dazu bei, ein gemeinsames Verständnis (Terminologie), einen kompetenteren Umgang und eine bessere Vermittlung des Erfahrungsschatzes zu entwickeln.

Vor diesem Hintergrund laden wir Sie herzlich zur Fachtagung ”Die Welt der Direkten Demokratie: Praxis, Erfahrungen und Herausforderungen” ein. Dieses erstmalige globale Seminar Anfang Oktober bietet eine
hervorragende Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren und wichtige Erfahrungen mitzuteilen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, an einem Rahmenprogramm teilzunehmen, dass sich einerseits mit der politischen Frage der Vereinbarkeit von direkter Demokratie und europäischer Integration befasst und andererseits aus akademischer Warte Fragen der Integration, Innovation und Illusion beleuchtet.

Auf unserer Konferenzwebseite www.worlddemocracyforum.info finden Sie zusätzlich alle notwendigen Informationen zur Online-Anmeldung für diesen Anlass. Selbstverständlich können Sie sich mit Ihren Fragen und Vorschlägen auch direkt an uns wenden. Ihre Ansprechpartnerin in Marburg ist Zoë Felder, conference@iri-europe.org, Tel. +49-(0)6421-1768014.

Auf ein Wiedersehen in Aarau!

www.worlddemocracyforum.info

Auszug aus dem Programm

Thursday, 2nd October (17.30-20.00)

Congress and Culture Centre Aarau, Switzerland
Direct Democracy and European Integration –
Potential and Limit

17.30
Opening by the chair Andreas Auer, Director, c2d at ZDA

17.35
Welcome address by Peter C. Beyeler, President of the Canton of Aargau

17.45
Voting on Europe in Europe – Facts and Trends
by Claude Longchamp, Election and Referendum analyst at the National Swiss TV

18.00
Direct Democracy and European Integration – Potential and Limits from a Swiss Perspective
by Pascal Couchepin*, President of the Swiss Confederation

18.25
Potential and Challenges from an EU Perspective
by Christian Leffler, Head of Cabinet of Vice-President Wallström, European Commission

18.50
The role of Governments and the Governed in EU Democracy
by Tuija Brax*, Finnish Minister of Justice

19.00
The Future of the EU Constitutional Process after Rome and Lisbon
by Jürgen Meyer, Member of the German Bundestag in the first and second EU Convention

19.15
Direct Democracy European-style – the Recommendations of the Council of Europe
by Pierre Garrone, Head of the Division of Elections and Referendums, Venice Commission,
Council of Europe

19.30
Panel discussion with Pirmin Schwander*, SVP National Councillor & President of AUNS
(Campaign for an Independent and Neutral Switzerland), and
Diana Wallis, Vice President of the European Parliament and Liberal-Democrat MEP, UK.
– Moderator: Bruno Kaufmann, President, IRI Europe
– Questions from the floor

20.30
end of public event

Chair: Andreas Auer, Director c2d, Zurich University
Moderator: Bruno Kaufmann, President IRI Europe

Bedeutungswandel von Volksinitiativen

Letzte Woche habe mich Bruno Hofer getroffen. Ich kenne ihn seit langem. Er war früher Journalist, später persönlicher Mitarbeiter eines Bundesrates und Kommunikationsverantwortlicher einer Grossunternehmung. Heute ist Bruno Hofer selbständiger Kommunikationsberater sowie Dozent für Web 2.0 am MAZ.

Und Buchautor dazu. “Bedeutungswandel Schweizerischer Volksinitiativen” heisst das Werk, das er Mitte 2007 auf aktuellstem Stand herausgegeben hat. Der Hauptteil des Buches ist eine ausgesprochen materialreiche Sammlung zu allen Volksinitiativen in der Schweizer Geschichte auf Bundesebene bis zum Ende der abgelaufenen Legislatur. Das alleine macht das Buch als Nachschlagewerk nützlich.

Knapp gehalten ist die zusätzliche Auswertung des Erfolges von Initiativen. Der direkte ist bekanntlich gering, der indirekte jedoch kaum untersucht. Und genau dieser Lücke hat sich Bruno Hofer als Erster angenommen. Er hat abgestimmte und zurückgezogenen Volksbegehren aufgrund ihres Lebenszyklus’ untersucht und sich die Frage gestellt, wo überall sich Interventionsmöglichkeiten ergeben. Dabei kommt er zum Schluss, das Instrument sei wichtig, werde aber überschätzt, und war von den Befürwortern wie auch von den Gegnern.

Hier seine 12 Thesen:

. Sämtliche Initiativen haben eine Wirkung.

. Initiativen dienen der Strukturierung neuer politischer Bewegungen.

. Sorgenbarometer und Initiativ-Themen sind nicht korreliert. Dies hängt nicht nur mit der Zeitverschiebung zwischen Lancierung und Abstimmung zusammen. Es gibt auch Themen, die nie zu einer Volksinitiative führen.

. Es gibt kein ganz wichtiges Thema mehr ohne die Initiativen-Begleitmusik.

. Oppositionelle Kräfte sind die grössten Anhänger von Volksinitiativen. Zahlreich sind jedoch auch Einzelpersonen oder -firmen, die das Instrument rege benutzen.

. Initiativen spiegeln den Zeitgeist und fördern das Bewusstsein zum Wandel hin zu einer sozialverträglicheren Gesellschaft. Tendenziell bewirken Initiativen eher die Durchsetzung von Ideen des linken Parteispektrums und sind somit Förderinstrumente eines gewissen Egalitarismus

. Gescheiterte Initiativen haben oft einen thematischen Bereinigungseffekt.

. Volksinitiativen nehmen im Zeitverlauf in ihrer Bedeutung ab.

. Initiativen haben keinen negativen Einfluss auf den Staatszweck.

. Initiativen bewegen absolut gesehen immer weniger aus sich selber heraus. Sie müssen als eines von mehreren Elementen eines Propagandafeldzuges geführt werden.

. Der Missbrauch zu Propagadazwecken nimmt zu. Viele im Sammelstadium gescheiterte Begehren waren Werbeaktionen von Verbänden aller Art.

. Die Behörden entdecken mehr und mehr den Wert des Instruments. Die Initiative “von oben” kommt auf indirektem Weg als neues Instrument hinzu.

Soviel also zum Bedeutungswandel von Volksinitiativen im historischen Ueberblick.

Claude Longchamp

Titel:
Bruno Hofer: Bedeutungswandel Schweizerischer Volksinitiativen, Fahrweid 2007
Uebersicht zu Volksinitiativen in Wikipedia
Uebersicht bei der Bundeskanzlei