Was ist Volkssouveränität? – eine philosophische Antwort.

“Das Volk – was ist das?”, stellt sich in der heutigen NZZ am Sonntag der Zürcher Philosoph Georg Kohler als Frage, um die Antworten auf die Debatte über Volksentscheide nach der Minarett-Abstimmung zu finden. Volkssouveränität sei in erster Linie der Name für Verfahren, die dem Einzelnen zur grösstmöglichen Autonomie in einer liberalen Rechtsordnung verhelfen, folgert er.

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Georg Kohler, Professor für politische Philosophie an der Uni Zürich äussert sich zur laufenden Debatte über Demokratie und Recht, Volk und Souveränität

Für den politischen Philosophen ist die Volkssouveränität der grundlegendste Kriterium einer jeden Demokratie. Es beinhaltet zwei Vorstellungen: Entscheidungen dürfen keine andern Autorität zustehen, und sie müssen nach festen Regeln erfolgen. Denn Volkssouveränität verweist “einerseits auf die Geltung vorgeschriebener Prozeduren, anderseits auf ein durch die Zahl der Einzelentscheidungen erfasstes Stimmenverhältnis.”

Die generelle Gedanke muss gerade im Deutschen noch differenziert werden. Denn “das Volk” steht gleichzeitig für Demos, Ethnos und Natio. Die beiden letzteren Begriffe beinhalten nicht das Staatsvolk, sondern bezeichnen Kollektive mit gemeinsamer Abstammungsgeschichte. Ethnos ist der Stamm, und Demos sind die StimmbürgerInnen. Natio ist am komplexesten, denn die ursprüngliche Vorstellung ist dem Ethnos ähnlich, während heute reduziert Nationalität als Besitz des BürgerInnenrechts verstanden wird.

Da liegt nach Georg Kohler die Krux der Volksdefinitionen, die zwischen dem Stamm und dem Staatsvolk osziliere. Vorstellungen der Nation kippten rasch von Nationalität zu Nationalismus, die sich dann nicht mehr auf das Recht, sondern auf die Herkunft beziehen und den Bodensatz für Populismus liefern.

Demokratie, schliesst Kohler, beruhe auf der politischen Erkentnis, dass keine Entscheidung nicht mehr überbrückbare Spaltungen der Gesellschaft erzeugen solle. Im Rahmen der Verfassung sei darum jede demokratische Entscheidung revidierbar. Volkssouveränität “ist in erster Linie der Name für die Verfahren, die dem Einzelnen zur grösstmöglichen Autonomie in einer liberalen Rechtsordnung verhelfen.”

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