Datenschützer stellt sich gegen neues Ausweisgesetz

Hanspeter Thür ist der Eidg. Datenschutz- und Oeffentlichkeitsbeauftragte. Der Jurist kritisiert in einem ausführlichen “Bund“-Interview die neue Gesetzesregelung der Reisedokumente, über die die Schweiz am 17. Mai 2009 abstimmt.

SCHWEIZ DATENSCHUTZ
Hanspeter Thür, früherer Nationalrat und Präsident der Grünen, heute Datenschutz- und Oeffentlichkeitsbeautragter des Bundes, kritisiert die getroffene gesetzliche Regelung der biometrischen Pässe.

Gegen die blosse Speicherung biometrischer Daten auf dem Pass wendet sich der Datenschützer nicht, da es der Fälschungssicherheit diene. Uebertrieben ist für ihn aber, dass die Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank gespeichert werden sollen.

Es geht auch in diesem Fall darum, einen zentralen Grundsatz des Datenschutzes einzuhalten: Persönliche Daten dürfen nur so weit als unbedingt erforderlich gespeichert und bearbeitet werden.

Mit dem registrierten Gesichtsbild könne aufgrund der heutigen technischen Voraussetzungen beispielsweise keine Rasterfahndung durchgeführt werden. Erst die Fingerabdrücke schaffen diese Möglichkeit. Zudem sind Zweckänderungen bestehender Datenbanken nicht auszuschliessen, wenn sie technisch möglich ist.

Der Datenschützer Thür wendet sich aber gegen verschiedene Uebertreibungen vom Ueberwachungsstaat. Wichtig ist ihm, das die Wahlfreiheit zwischen Chip- und nicht-Chip-gestützten Dokumenten gewährt bleibe. Das Parlament habe es leider verpasst, dies mindestens bei einem Ausweispapier sicherzustellen.

Selber reise er “mit dem Pass 03 ohne Chip. Aber vermutlich werde auch ich dereinst einen Pass mit Chip beantragen müssen.”

Claude Longchamp