Der Plan B zu den Biometrischen Pässen

Anders als bei der Volksabstimmung über die Personenfreizügigkeit am 8. Februar 2009 lassen EU und Bundesbehörden bei der Volksentscheidung über die Biometrischen Pässe einen Plan B zu.

Man erinnert sich an die Diskussionen zur Personenfreizügigkeit anfangs Jahr. EU und Bundesrat argumentierten damit, bei einem Nein in der Volksabstimmung würden die Bilateralen insgesamt in Frage gestellt; einen Plan B gäbe es nicht. Die Gegner schriehen auf: Von Erpressung des Volkes war lautstark die Rede!

SCHWEIZ SCHWEIZER PASS 2006
Biometrische Pässe könnte in der Schweiz auch bei einem Nein zum vorliegenden Ausweisgesetz konform mit dem Abkommen von Schengen eingeführt werden.

Obwohl es einen Zusammenhang zwischen den Bilateralen II, genau genommen den Abkommen von Schengen/Dublin, und den Biometrischen Pässen gibt, argumentiert man diesmal vorsichtiger und vorausschauender. Biometrische Pässe wird man bis a, 1. März 2010 einführen müssen, argumentiert man; in der Organisationsform ist man aber freier. So ist die Zentralisierung der Finagerabrücke – ein wesentlicher Kritikpunkt gemässigter KritikerInnen links und rechts – nicht zwingend. Zudem verpflichtet das Schengen-Recht niemanden zu biometrischen Identitätskarten.

Bern und Brüssel halten sich diese Möglichkeit bei einem Volks-Nein offen. Der Gemischte Schengen-Ausschuss hätte 90 Tage Zeit, eine neue Lösung zu suchen. Bräuchte es mehr Zeit, müssten alle EU-Mitgliedstaaten zustimmen, womit der Druck auf die Schweiz wachsen dürfte.

Der Schweiz stehen so oder so zwei Wege offen:

. Entweder realisiert sie eine verändertes Passgesetz mit Dringlichem Bundesrecht, wobei im Referendumsfalle spätestens ein Jahr nach der Einführung abgestimmt werden und das Dringliche Bundesrecht später in ordentliches Recht übergeführt werden müsste.

. Oder das Parlament verabschiedet in der Herbstsession 2009 eine neue Vorlage und die Schweiz wartet die Referendumsfrist bis Januar 2010 ab. Im Falle eines Referendums beansprucht sie die Verlängerungsfrist und stimmt im Juni 2010 über die neue Vorlage ab. Die Auflagen des Schengen-Abkommens könnten so im Herbst 2010 prinzipiell eingehalten werden.

Damit bewegt sich die Schweiz, könnte man anfügen, in die Richtung, einer institutionellen Regelung, um Konflikte zwischen EU-Recht und direktdemokratischer Entscheidung zu entschärfen.

Claude Longchamp