Warum Bundesrat und Parlament für die Personenfreizügigkeit sind

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage zur Weiterführung und Ausweitung der Personenfreizügigkeit anzunehmen. Der Nationalrat stimmt ihr bei 6 Enthaltungen mit 143 zu 40 zu, der Ständerat war mit 35 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen dafür. 5 Gründe sind für die Behörden massgeblich.


Drei Bundesrätinnen für die Personenfreizügigkeit: Eröffnung des Abstimmungskampfes durch die Bundesregierung

“Sechs Jahre Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit bestätigen, dass offene Arbeitsmärkte den Standort Schweiz stärken und dadurch Wohlstand und Arbeitsplätze vermehren. Für Schweizerinnen und Schweizer öffnen sich zudem mit dem EU-Arbeitsmarkt zahlreiche Chancen”, so fasst das Informationsportal des Bundes die Vorteile der Schweiz mit der Personenfreizügigkeit gegenüber der Europäischen Union aus offizieller Sicht zusammen.

5 entscheidende Gründe
Fünf Gründe haben Regierung und Parlament bewogen, die eingeleitete Politik zu verallgemeinern:

Erstens, den Bilateralen Weg bestätigen: Die EU ist die mit Abstand bedeutendste Wirtschaftspartnerin der Schweiz. Grundlage dieser Beziehung sind die bilateralen Abkommen. Mit einem Ja zur Personenfreizügigkeit sichern wir den bewährten bilateralen Weg und die guten vertraglichen Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft.

Zweitens, die Wirschaft braucht Arbeitskräfte: Längerfristig nimmt die Zahl der inländischen Erwerbstätigen ab, weil die Geburtenrate zurückgegangen ist. Mit der Personenfreizügigkeit können die nötigen ausländischen Fachkräfte und Spezialisten einfacher rekrutiert werden. zu einer unkontrollierten Einwanderung ist es nicht gekommen.

Drittens, Arbeitsplätze sichern: Ein offener Arbeitsmarkt verbessert die Chancen der einheimischen Firmen im internationalen Wettbewerb, die Schweizer Wirtschaft wächst, und es werden neue Arbeitsplätze geschaffen. Auch in schwachen Konjunkturphasen ist nicht mit einem übermässigen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat nur, wer hier ausreichend Arbeitslosenversicherung bezahlt hat.

Viertens, die Befürchtungen von damals sind nicht eingetreten: Seit Einführung der Personenfreizügigkeit ist die Ausländerkriminalität leicht zurückgegangen. Auch eine Zunahme von Sozialmissbrauch ist nicht festzustellen. Die mehrheitlich jungen und gut qualifizierten Arbeitskräfte aus der EU zahlen sogar mehr Beiträge in die Sozialwerke AHV und IV ein, als sie Leistungen beziehen.

Fünftens, positive Bilanz würdigen: Auf dem bilateralen Weg kann die Schweiz ihre Interessen in den Beziehungen zur EU erfolgreich vertreten. Dies sollten wir nicht aufs Spiel setzen. Im Sinne einer Fortsetzung des bewährten bilateralen Wegs soll die Personenfreizügigkeit darum unbefristet weitergeführt und auf alle Mitgliedstaaten ausgedehnt werden.

Zusammengefasst: Die Schweiz selber hat den Bilateralismus gegenüber der EU nach dem gescheiterten EWR-Beitritt aus schweizerischen Weg vorgeschlagen. Er hat sich bewährt, und er soll ohne Abstriche weiter begangen werden, empfehlen Bundesrat und Parlament.

Claude Longchamp