Demokratische Unsitte oder Kompromiss gegen Unordnung bei Bundesratswahlen?

Es ist eine interessante Analyse, die Rene Zeller zu den Zweier-Tickets der Fraktionen bei Bundesratswahlen vorlegt. Das Ergebnis fällt differenzierter aus, als man denkt. Anders als der Inlandchef der NZZ empfehle ich jedoch, die jetzigen Standards nicht ab-, sondern auszubauen.

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Man weiss es: Die Zauberformel für die Besetzung des Bundesrates ist 1959 mit einem Geburtsfehler aus der Taufe gehoben worden. Zwar einigte man sich auf einen Schlüssel zur Verteilung der 7 Bundesratssitze unter den 4 Regierungsparteien, der bis 2003 Gültigkeit hatte. Doch wählte man, gerade bei den bisher oppositionellen Sozialdemokraten mit Hans-Peter Tschudi nicht ihren Favoriten, Parteipräsident Walther Bringolf, in den Bundesrat.

Die SP hat solche Machtdemonstrationen mehrfach zu spüren bekommen- und daraus gelernt So wurde 1983 ihre Kandidatin für den Bundesrat, Liliane Uchtenhagen, nicht erste Bundesrätin der Schweiz. An ihrer Stelle zauberte die bürgerlichen Mehrheit in der Nacht vor der Wahl Otto Stich aus dem Hut. 1993 stand man vor einem vergleichbaren Problem: Anstatt der Favoritin Christiane Brunner, als Einzige offiziell vorgeschlagen, wählte die Bundesversammlung Francis Matthey in den Bundesrat. Erst nach massiven Protesten der SP-Spitze schlug er die Wahl aus, und aus dem nachgereichten Doppelvorschlag Brunner/Dreifuss wählte das Parlament letztere in die Bundesregierung.

Die SP ist jedoch nicht die Erfinderin der Doppelkandidaturen. 1979 praktizierte die SVP das erstmals nach dem Rücktritt von Rudolf Gnägi, denn Werner Martignoni, der den Berner Sitz einnehmen sollte war nicht unumstritten. So wurde ihm Leon Schlumpf zur Seite gestellt, und der reüssierten dann auch prompt. 1984 zog die FDP nach, indem sie für die Nachfolge von Rudolf Friedrich sowohl Elisabeth Kopp als auch Bruno Hunziker portierte.

SP und FDP setzen seit den 90er Jahren konsequent auf Doppelkandidaturen, wie es auch im aktuellen Beispiel der Fall ist. Bei der CVP hat sich kein einheitliches Muster durchgesetzt. 1999, als man die beiden bisherigen gleichzeitig abzulösen hatte, nominierte die Fraktion gleich 5 KandidatInnen, von denen zwei, Ruth Metzler und Joseph Deiss, gewählt wurden. Doris Leuthard wiederum schwang in der fraktionsinternen Wahl so klar oben aus, dass sie 2006 alleine vorgeschlagen wurde, und die Wahlprüfung erfolgreich bestand.

Die SVP schliesslich stellte sich im Jahre 2000 der Herausforderung, als es um die Nachfolge von adolph Ogi ging. Doch wurden statt einem der offiziellen der wild portierte Samuel Schmid gewählt. Seither hat die SVP mit der Forderungen aus FDP- und SP-Kreisen ein Problem. 2003, bei der Wahl von Christoph Blocher, stand nur er oder die Opposition zur Debatte. 2008 lautete ein erneuter Doppelvorschlag Blocher/Maurer; gewählt wurde Maurer, aber nur hauchdünn, denn der Inoffizielle Hansjörg Walther scheiterte mit nur einer Stimme.

Unter dem Strich gesehen kann man also seit bald 20 Jahren von einem Trend sprechen, die Wahl auf Nominierte einzuschränken, wenn dadurch der Charakter der Auswahl gewahrt bleibt. Das stärkt ohne Zweifel die Bedeutung der Fraktionen. Eine Wahlgarantie gibt es aber nicht. Francis Matthey und Samuel Schmid sind lebende Beispiele für Auslassungen. Umgekehrt ist es nicht so, dass einer Kandidaturen per se ohne Chancen sind; wohl trifft aber zu, dass dies nur bei Mitte-KandidatInnen mit fast sicherem Unterstützungspotenzial rechts wie links möglich ist.

Es wäre wohl Zeit, auch diese Eigenheit bei Bundesratswahlen verbindlich und für alle gleich zu regeln. Rene Zeller nennt die Vorauswahl eine demokratische Unsitte. Ich empfehle genau das Gegenteil: als Kompromiss zwischen Ordnung und Unordnung in der parlamentarischen Wahldemokratie fest zu etablieren.