Einfache und entwickelte Ansätze der Abstimmungsanalyse

Der einfachste Ansatz der Analyse von Abstimmung geht von der Annahme aus, dass die vom Parlament beschlossenen Vorlagen von den Kräften bestimmt werden, welche die Wahlberechtigten gewählt haben, sodass sich diese als Stimmberechtigten gleich wie das Parlament entscheiden.


Uebersicht über die zentralen Zusammenhänge für die Abstimmungsanalyse gemäss Dispositionsansatz (quelle: gfs.bern)

Das ist zwar nicht generell falsch, aber nicht präzise genug. Immer wieder gibt es Divergenzen zwischen parlamentarischen und direktdemokratischen Entscheidungen. Diese kann man ohne eine Analyse der Prozesse der Meinungsbildung nicht verstehen.

Deshalb kritisiere ich Modelle wie zitiert entweder als basis- oder aber als elitedemokratisch überzeichnet. Sie entsprechen der vorfindbaren Realität nicht. Es gilt, den restringierten Ansätzen der Abstimmungsanalyse einen elaborierten gegenüber zu stellen.

Der wesentliche Unterschied zwischen der einfachen und der entwickelten Annahme besteht darin, das Wahlentscheidungen nicht frei von Mal zu Mal erfolgen, sondern sich viel Gewohnheit in ihnen spiegelt. In Abstimmungsentscheidungen hilft diese Wahlgewohnheit aber nur bedingt weiter. Das ist vor allem dann der Fall, wenn man sich durch Vorlagen wenig angesprochen fühlt, und die Entscheidung den politischen Parteien überlässt.

Wenn das nicht der Fall ist, gehen die Stimmberechtigten von ihren Alltagserfahrungen mit dem angesprochenen Problem, den vorgeschlagenen Lösungen und den Träger der Vorlage aus. In einem eigentlichen Meinungsbildungsprozess reichern sie diese mit spezifischen Informationen aus den Kampagnen Pro- und Kontra an, die im Umfeld der Abstimmungssituation bewertet werden. Erst daraus ergeben sich verbindliche Abstimmungsentscheidungen.

Deshalb sind Abstimmungsprognose viel anspruchsvoller zu erstellen als Wahlprognosen. Entscheidungen bei Volkabstimmungen sind nicht alleine eine Folge von Parlamentsentscheidungen und Parteiloyalitäten. Ihnen gehen Prozesse der Meinungsbildung voraus, in denen sich die Prädispositionen und Informationen zu einer Entscheidung verdichten.

Weil der Prozess der Meinungsbildung in diesem Ansatz so entscheidend ist, habe ich ihn Dispositionsansatz genannt. Disposition meint dabei, die Herausbildung von Stimmabsichten aus den Alltagserfahrungen einerseits, den kampagnespezifischen Informationen anderseits.

Claude Longchamp

Die zweitbeste politische Plakatkampagne der Gegenwart

Eines ist klar: Die “Schäfchen-Plakate” der SVP im Wahlherbst 07 waren die erfolgreichste politische Plakatkampagne der Gegenwart. In meiner Bewertung an zweiter Stelle steht die Serie von Affichen zugunsten der Bilateralen, die aktuell wieder anläuft, um für die Personenfreizügigkeit zu werben. Die Einfachheit, die Wiederholung und die Persiflage durch die Gegner spricht für deren Wirkung.


Befürworter und Gegner der Bilateralen beziehen sich seit längerem auf das gleiche Motiv, wenn sie für ihren Standpunkt werben (Bilder anklicken, um das ganze Plakat zu sehen).

Eingängige Formen
Aestheten der politischen Kommunikation mögen sie nicht. Denn ihr fehlt es an Subtilität. Ihr mangelt es auch an Kreativität. Und bisher gab es kaum ein Ueberraschungsmoment, wenn die Wirtschaftsseite mit ihrem Baum, grünen Blättern und roten Aepfeln die Bilateralen propagierte.

Doch genau das macht die Stärke der Plakatreihe aus: Ihr Stil ist einfach. Das Motiv ist eingängig. Die Formen sind einfach, und die Farben sind einhellig bekannt. Das macht den Auftritt robust, die Erinnerung nachhaltig.

Die intellektuellen Schichten, die mehrheitlich für die Bilateralen, die Personenfreizügigkeit und die Abkommen von Schengen und Dublin waren, sind die nicht die Zielgruppe. Vielmehr geht es darum, die normalen Erwerbstätigen in der Schweiz anzusprechen.

Spärliche, aber zentrale Botschaften
“Wer sät, wird Ernten”, hiess es, als es vor 2 Jahren um die Osterweiterung ging. Das wirkt zwar ein wenig vulgärökonomisch, prägt sich aber gut ein. Denn es entspricht einer einfachen Lebensweisheit, nach der man ausserhalb der grossen Städte lebt.

Diesmal ist Botschaft ebenso knapp: “Nötig und bewährt”, titelt man, wenn es darum geht, die Fortsetzung der Personenfreizügigkeit mit der EU zu begründen. Wer es etwas patriotischer mag, wie etwas die FDP, variiert den Slogan. “Der richtige Weg für die Schweiz”, heisst es da schon mal, und es schwingt mit, dass ein EU-Beitritt als Alternative falsch wäre.

Das Plakat als Trend-Mittel der Kommunikation
Plakate werden in Abstimmungskämpfen zwischen einem Drittel und der Hälfte der Teilnehmenden als Element der Meinungsbildung memoriert. Eine eigentliche Entwicklung gibt es nicht, denn es die Nutzung hängt von den Kampagnen selber ab. Dennoch kann man feststellen, dass das Plakat, wie auch das Internet und die Gratiszeitungen in der jüngeren Bevölkerung eine überdurchschnittliche Beachtung findet und damit zu den Trend-Mittel der politischen Kommunikation gewordenist.

Das scheinen auch die jungen GegnerInnen der Vorlage zur Fortsetzung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit zu spüren. Denn auch sie setzen auf das Plakat in ihren Intenet auftritten. Und sie kreiieren dabei nicht einmal ein neues Sujet, sondern variieren nur das der Befürworter. Der Vorher/Nachher-Vergleich fällt da allerdings nicht positiv aus, sondern negativ.

Man betreibe bloss eine subkulturelle Differenzierung des Leitmotivs, das die Gegnerschaft dominant gesetzt hatte, warf man während des Wahlkampfes 2007 den SVP-Gegnern vor, als sie die Schäfchen-Plakat zu variieren begannen. Genau das kann man heute auch an die Adresse der Gegner der Bilateralen sagen, wenn sie die Ja-Kampagne der Wirtschaft persiflieren.

Claude Longchamp

mehr dazu hier

Schweizer Politologie-Kongress 2009

Mit dem Jahresbeginn treffen sich neuerdings die Schweizer Politologen zu ihrem Jahreskongress. Diesmal findet das Treffen am 8. und am 9. Januar 2009 in St. Gallen.

Die Plenarveranstaltung ist der “Global Governance” gewidmet. Hauptreferent ist der Präsident der Amerikanischen Vereinigung für Politikwissenschaften, Peter J. Katzenstein, der als Professor für Internationale Beziehungen an der Cornell University lehrt.

Wie überall an wissenschaftlichen Kongressen sind Plenarveranstaltungen etwas für die Prominenz, während die Arbeitsgruppen eine Gala für den Nachwuchs darstellen. Sie finden vor und nach der Plenarveranstaltungen unter anderem zu “Politische Theorie”, “Internationale Beziehungen”, “Europastudien”, “Sozialpolitik und politische Oekonomie”, “Politisches Verhalten” sowie “Empirische Methoden der Politikwissenschaft” statt.

Ich habe gezögert, wo ich teilnehmen soll. Schliesslich habe ich mich für die “AG politisches Verhalten” entschieden. Die behandelten Themen sind Verhalten von ParlamentarierInnen, die Zivilgesellschaft, das Wahlverhalten und die Direkte Demokratie.

Ich freue mich besonders auf die Wählerwanderungsanalysen, der Theorietest zu Konfliktstrukturen und WählerInnen-Bindung im regionalen Vergleich, die Umsetzung von Werthaltungen in Abstimmungsentscheidungen, die Analyse kantonaler Abstimmung zu den Rechten religiöser Minderheiten und den Einfluss der Parteien auf sachpolitische Entscheidungen.

Claude Longchamp

Gegen die Personenfreizügigkeit bloggen

Die schweizerische Volksabstimmung zur Personenfreizügigkeit animiert auch die Blogosphäre. Zum einem der Zentren der Gegnerschaft hat sich das Blog “EU-Kritik” entwickelt. Gegenwärtig gibt es nur ein Thema: Alles was im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit schief läuft.

Das EU-kritische Blog nimmt die typisch euroskeptische Perspektive in der Schweiz ein. Die EU ist gross, demokratisch nicht legitimiert, harmonisiert die nationalen Politiken und untergräbt damit die Souveränität der Staaten. Solche, die keine direkte Demokratie kennen, könnten sich gegen die Machenschaften der Politiker nicht wehren. Anders die Schweiz, wo sich das Volk dank dem Referendum wehren kann.

Führend bei der aktuellen Sammlung von Referendumsunterschriften gegen die Personenfreizügigkeit war der Neo-Nationalrat der Jungen SVP in St. Gallen, Lukas Reimann. Er ist mit seinem eigenen Blog direkt verlinkt, und er dürfte auch den Geist des Blogs prägen. Die Inhalte haben einen misstrauischen Grundton. Die Wahrungen der nationalen Interessen werde durch den Bundesrat verraten, gehört zum Standard-Repertoire der unbekannten Autoren. Am beisten zeige sich dies, liesst man mehrfach, an der Paketlösung für die Volksabstimmung zur Verlängerung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit. Da sei das Parlament auf den EU-freundlichen Kurs der Landesregierung hereingefallen, wird weiters kritisiert.

Die grosse Chance der EU-Opponenten wittert man in der aktuellen Wirtschaftskrise. Diese habe die Basis der befürwortenden Kampagne zerstört. Jetzt gelte es in der Defensive, in der sich auch die Schweiz befinde, die Vorrechte der eigenen Landsleute zu sichern. Zusätzliche Bulgaren und Rumänen haben da in der Schweiz nichts verloren.

Formal ist das Blog sehr einfach gemacht. Keine Bilder, kaum gestaltete Texte, dafür viel Propaganda. Angaben über die Nutzung findet man nirgends. Die meisten Kommentarfelder sind leer, und in den gängigen Verzeichnissen der Schweizer Blogs taucht diese Seite nicht auf.

Ein Treiber in der Kampagne ist dieses Blog wohl nicht, aber eine Quelle der raschen und ungeschminkten Information über die Themen der Nein-Kampagne, vor allem jener, die von der Jungen SVP in der Ostschweiz ausgeht.

Claude Longchamp

siehe auch:
Für die Bilateralen bloggen

Der Plan B bei einem Nein zur Personenfreizügigkeit

Juristen, die für die SVP Gutachten machen, glauben nicht, dass bei einem Nein zur Personenfreizügigkeit am 8. Februar 2009 die Bilateralen I gekündigt werden müssen. Sie argumentieren, es könne zu einer zweiten Volksabstimmung am 27. September kommen, bei der man über Fortsetzung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit getrennt abstimme. Die Fortsetzung der Personenfreizügigkeit werde dann sicher angenommen, was reiche, um die Bilateralen nicht zu gefährden. “Es gibt keinen Raum für Spekulationen und Spielen auf Zeit”, erklärt dazu der EU-Botschafter in der Schweiz, Michael Reiterer.

Die Position der SVP
Man weiss es: Die SVP lehnt die Vorlage zur Personenfreizügigkeit ab, obwohl es in der Partei Stimmen dafür und dagegen gibt. Am liebsten hätte man eine Vorlagenteilung gehabt, am zweitliebsten würden man diese noch bekommen. So könnte der Wirtschaftsflügel sein Ja zur bisherigen Personenfreizügigkeit durchsetzen, während die nationalkonservative Teil der Partei Nein zur Erweiterung sagen könnten.

Im Umfeld der SVP kursiert seit geraumer Zeit ein juristisches Gutachten, wie es bei einem Nein am 8. Februar 2009 weiter gehen könnte. Verfasst hat es der Jurist Manuel Brandenberg aus Zug, gleichzeitig Präsident der SVP der Stadt Zug. Darin wird bestritten, dass die Schweiz nach einer Ablehnung der Vorlage die Nicht-Weiterführung des Abkommens zur Personenfreizügigkeit und damit auch das Ende der Bilagteralen I mitteilen müsse. Denn es sei seinerzeit nur festgehalten worden, dass man über die Fortsetzung abstimmen müssen, nicht aber wann das zu erfolgen habe.

Die Szenarien
Der Parteigutachter schlägt vor, dass sich das Parlament auf einen Plan B, für den Fall einer Ablehnung der jetzigen Vorlage einstellt. Das Vorgehen wäre gerafft wie folgt:

. In der Märzsession 2009 fasst das Parlament zwei neue, getrennte Bundesbeschlüsse über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit einerseits und die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien anderseits.
. Die Referendumsfrist wird abgewartet.
. Allenfalls wird am 27. September 2009 erneut, nun aber getrennt abgestimmt wird.

Drei Szenarien sind möglich:

Erstens, sollte das Parlament bzw. das Volk sowohl der Weiterführung der Personenfreizügigkeit als auch der Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien zustimmen, muss die Schweiz gar nichts unternehmen. Die Bilateralen I laufen einfach weiter.

Zweitens, sollte das Parlament bzw. das Volk der Weiterführung zustimmen, die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien jedoch ablehnen, kann die Schweiz der EU mitteilen, dass sie die Bilateralen I so, wie sie ursprünglich unterzeichnet wurden, weiterführen will, ohne die Anwendung der Verträge auf Rumänien und Bulgarien.

Drittens, sollte das Parlament bzw. das Volk sowohl die Weiterführung als auch die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ablehnen, dann, aber erst dann, muss das Freizügigkeitsabkommen gekündigt werden, wonach auch die übrigen Bilateralen I dahin fielen.

Kommentar der EU
Solche Ueberlegungen werden auf EU-Seite nicht geteilt: Im Falle eines Neins zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien werde das erste Paket der Bilateralen hinfällig. Reiterer kann sich zwar nicht vorstellen, dass es zwischen der Schweiz und der EU angesichts der räumlichen Nähe keine bilateralen Beziehungen mehr gäbe. Aber die Schweiz könne nicht damit rechnen, bei Neuverhandlungen ein besseres Resultat zu erzielen.

Claude Longchamp

Warum die EU für die Personenfreizügigkeit ist

Der freie Personenverkehr in der EU ist eine der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes und somit einer der wichtigsten Pfeiler der Europäischen Integration. Damit verbunden sind die Erweiterung von persönlicher Freiheit und Mobilität sowie die Gleichberechtigung bei Stellenausschreibungen, Arbeitsbedingungen sowie bei der Anerkennung von Diplomen und Sozialversicherungsansprüchen.

Rund 900’000 EU-Bürgerinnen und Bürger lebten anfangs 2008 in der Schweiz, zirka 400’000 Schweizerinnen und Schweizer haben sich umgekehrt in den EU-Staaten niedergelassen. Die damit gemachten Erfahrungen werden beiseitig positiv bewertet. Die Befürchtungen von Massenimmigration, höherer Arbeitslosigkeit oder Lohndumping haben sich selbst nach der EU-Osterweiterung nirgens bestätigt. Denn die Wanderungsbewegungen hängen stark von den Konjunkturbedingungen und damit von der Nachfrage der Wirtschaft ab.

Die Schweiz und die EU haben im Rahmen der Bilateralen I ein Abkommen zur Personenfreizügigkeit abgeschlossen. Damit erhalten die BürgerInnen der EU und der Schweiz das Recht, in der Schweiz und der EU den Arbeitsplatz frei zu wählen, wenn sie über einen gültigen Arbeitsvertrag oder selbstständig erwerbend sind. Nichterwerbstätige Personen wie Rentner oder Studenten erhalten das Recht, ihren Aufenthaltsort bzw. Studienort frei zu wählen, vorausgesetzt sie verfügen über genügend finanzielle Mittel und sind ausreichend gegen Krankheit und Unfall versichert. Die Freizügigkeit gilt nicht für Arbeitslose und andere Personen, die auf Zuwendungen aus den Sozialversicherungen angewiesen sind.

Das Personenfreizügigkeitsabkommen wurde im Rahmen der ersten Bilateralen Verträge auf schweizerischen Wunsch hin für sieben Jahre geschlossen. Deshalb muss sich die Schweiz 2009 entscheiden, ob sie es für unbestimmte Zeit weiterführen will. Gleichzeitig ist durch den Beitritt von Rumänien und Bulgarien am 1. Januar 2007 die EU um zwei Mitglieder gewachsen. Das Schweizer Parlament hat im Juni 2008 den Beschluss gefasst, die beiden Vorlagen in einem einzigen Bundesbeschluss zu erlassen.

Die nötigen 50’000 Unterschriften für ein Referendum wurden fristgerecht eingereicht, so dass nun das Schweizer Volk am am 8. Februar 2009 zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit abstimmt. Die Leseweise der EU hierzu ist: “Sollten die StimmbürgerInnen gegen die Personenfreizügigkeit stimmen, würden die Bilateralen I gemäss Vereinbarung zwischen der EU und der Schweiz ausser Kraft treten.”

Claude Longchamp

Warum die Gewerkschaften für die Personenfreizügigkeit sind

2000 und 2005 unterstützte die Gewerkschaften die Bilateralen resp. die Personenfreizügigkeit in den Volksabstimmungen. Sie betrachten Regelungen mit der EU werden angesichts der engen Verflechtung der schweizerischen und der europäischen Wirtschafts als nötig. Und sie setzen auf flankierende Massnahmen, die den Oeffnungsprozess begleiten und damit die Rahmenbedingungen sichern sollen.


Die Verstärkung der Kontrollen in sensiblen Branchen sind entscheidend für die Zustimmung der Gewerkschaften zur Personenfreizügigkeit mit der EU

Generell gut für sozialen Fortschritt
Dank der Personenfreizügigkeit sehen die Gewerkschaften Vorteile für SchweizerInnen, die auswandern möchten, aber auch von MigrantInnen in der Schweizer, deren Aufenthaltsbedingungen vebessert würden. Zwar bringe Personenfreizügigkeit Mehrausgaben für die Sozialversicherungen, etwas für die Mutterschaftsversicherung und für die Arbeitslosenversicherung, argumentieren sie. Doch würden diese durch Mehreinnahmen durch MigrantInnen-Saläre mehr als kompensiert.

Vor der neuerlichen Volksabstimmung über die Personenfreizügigkeit gibt es aus Gewerkschaftssicht zwei interessante Neuerungen: Einmal ist der Gesamtarbeitsvertrag in der Temporärbranche allgemein verbindlich erklärt worden. Sodann zeichnet sich ein zwingender Normalarbeitsvertrag für Dienstleistungen in Haushalten ab. Damit werden zwei prekäre Branchen besser vor Lohndumping geschützt.

Gewerkschaftliche Bedenken

Paul Rechtsteiner, der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, verbirgt nicht, dass die Gewerkschaften noch nicht zufrieden seien. Deshalb mischten sich kritische Bemerkungen in das Ja der Gewerkschaften zur Fortsetzung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit. Man erwarte einen schwierigen Abstimmungskampf, nicht zuletzt wegen der einsetzenden Wirtschaftskrise. Für den Schutz der Arbeitsplätze brauche es stabile Rahmenbedingungen, die mit den Bilateralen gesichert würden, und für die Binnenwirtschaft konjunkturstützende Massnahmen. Das werden denn auch die zentralen Botschaften der Gewerkschaften in den kommenden Monaten sein.

Claude Longchamp

Warum Bundesrat und Parlament für die Personenfreizügigkeit sind

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage zur Weiterführung und Ausweitung der Personenfreizügigkeit anzunehmen. Der Nationalrat stimmt ihr bei 6 Enthaltungen mit 143 zu 40 zu, der Ständerat war mit 35 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen dafür. 5 Gründe sind für die Behörden massgeblich.


Drei Bundesrätinnen für die Personenfreizügigkeit: Eröffnung des Abstimmungskampfes durch die Bundesregierung

“Sechs Jahre Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit bestätigen, dass offene Arbeitsmärkte den Standort Schweiz stärken und dadurch Wohlstand und Arbeitsplätze vermehren. Für Schweizerinnen und Schweizer öffnen sich zudem mit dem EU-Arbeitsmarkt zahlreiche Chancen”, so fasst das Informationsportal des Bundes die Vorteile der Schweiz mit der Personenfreizügigkeit gegenüber der Europäischen Union aus offizieller Sicht zusammen.

5 entscheidende Gründe
Fünf Gründe haben Regierung und Parlament bewogen, die eingeleitete Politik zu verallgemeinern:

Erstens, den Bilateralen Weg bestätigen: Die EU ist die mit Abstand bedeutendste Wirtschaftspartnerin der Schweiz. Grundlage dieser Beziehung sind die bilateralen Abkommen. Mit einem Ja zur Personenfreizügigkeit sichern wir den bewährten bilateralen Weg und die guten vertraglichen Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft.

Zweitens, die Wirschaft braucht Arbeitskräfte: Längerfristig nimmt die Zahl der inländischen Erwerbstätigen ab, weil die Geburtenrate zurückgegangen ist. Mit der Personenfreizügigkeit können die nötigen ausländischen Fachkräfte und Spezialisten einfacher rekrutiert werden. zu einer unkontrollierten Einwanderung ist es nicht gekommen.

Drittens, Arbeitsplätze sichern: Ein offener Arbeitsmarkt verbessert die Chancen der einheimischen Firmen im internationalen Wettbewerb, die Schweizer Wirtschaft wächst, und es werden neue Arbeitsplätze geschaffen. Auch in schwachen Konjunkturphasen ist nicht mit einem übermässigen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat nur, wer hier ausreichend Arbeitslosenversicherung bezahlt hat.

Viertens, die Befürchtungen von damals sind nicht eingetreten: Seit Einführung der Personenfreizügigkeit ist die Ausländerkriminalität leicht zurückgegangen. Auch eine Zunahme von Sozialmissbrauch ist nicht festzustellen. Die mehrheitlich jungen und gut qualifizierten Arbeitskräfte aus der EU zahlen sogar mehr Beiträge in die Sozialwerke AHV und IV ein, als sie Leistungen beziehen.

Fünftens, positive Bilanz würdigen: Auf dem bilateralen Weg kann die Schweiz ihre Interessen in den Beziehungen zur EU erfolgreich vertreten. Dies sollten wir nicht aufs Spiel setzen. Im Sinne einer Fortsetzung des bewährten bilateralen Wegs soll die Personenfreizügigkeit darum unbefristet weitergeführt und auf alle Mitgliedstaaten ausgedehnt werden.

Zusammengefasst: Die Schweiz selber hat den Bilateralismus gegenüber der EU nach dem gescheiterten EWR-Beitritt aus schweizerischen Weg vorgeschlagen. Er hat sich bewährt, und er soll ohne Abstriche weiter begangen werden, empfehlen Bundesrat und Parlament.

Claude Longchamp

Warum die Wirtschaft für die Personenfreizügigkeit ist

>Die Schweizer Wirtschaft steht klar für die Personenfreizügigkeit ein; ihr Dachverband economiesuisse führt seit geraumer Zeit die Kampagne zugunsten der Volksabstimmung vom 8. Februar 2009.

Der Weg als Ziel
2005 stimmte die Schweiz über die Personenfreizügigkeit mit der EU ab. 56 Prozent der Stimmenden befürworteten diese. Mit SP, CVP und FDP befürworteten damals drei Regierungsparteien die Vorlage, während die SVP sie mit wenigen Ausnahmen bekämpfte. Nun wiederholt sich die Ausgangslage bei der unbefristeten Fortsetzung resp. der Erweiterung auf Bulgarien und Rumänien.

Das Argumentarium des Ja-Komitees ist generell auf die Kooperation mit der EU ausgerichtet. Es geht um den Bilateralen Weg der Schweiz zum europäischen Integrationsprozess. Die Personenfreizügigkeit ist darin ein wesentlicher Bestandteil, in der bisherigen wie auch in der zukünftigen Form. “Nötig und bewährt” sind die Bilateralen, und sie müssen auch nach der Abstimmung fortgesetzt werden können.

Die Kernbotschaften
Die Kernbotschaften im 20seitigen Argumentarium sind:

“Unser Bilateralen – der richtige Weg für die Schweiz: Ein Ja zur Personenfreizügigkeit sichert die bewährten bilateralen Verträge mit der EU. Politisch bleiben wir unabhängig.”

“Bilaterale Verträge nicht aufs Spiel setzen: Mit einem Nein zur Personenfreizügigkeit kündigen wir alle bilateralen Verträge. Dann stehen wir politisch vor einem Scherbenhaufen. Wirtschaftlich wären wir isoliert.”

“Für Arbeitsplätze und Wohlstand: Ein Ja sichert unseren Unternehmen den Zugang zum grossen europäischen Binnenmarkt. Gerade in wirtschaftlich schlechteren Zeiten ist das wichtig.”

“Schrittweise und kontrolliert: Ein Ja sichert dank langer Übergangsfristen und Schutzklauseln eine kontrollierte Öffnung des Arbeitsmarktes. Erprobte flankierende Massnahmen schützen vor Lohndumping.”

Für das Ja-Lager stärkt die Zustimmung zur Vorlage vom 8. Februar 2009 zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien die Arbeitsplatzstabilität der Schweiz, was den eigenen Wohlstand sichert, schreibt economiesuisse.

Claude Longchamp

Warum die SVP gegen die Personenfreizügigkeit ist

Am 8. Februar 2009 stimmt die Schweiz über die unbefristete Verlängerung der Personenfreizügigkeit mit den jetzigen 25 EU-Mitgliedstaaten ab. In einer Abstimmung wird auch über die Erweiterung der PFZ auf die neuen Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien entschieden. Die SVP legt nun ihr Argumentarium vor, welches das Nein der Partei zum Paket und zur Erweiterung begründet.

Die Position der SVP
Im Schatten der Bundesratswahlen bestimmte die SVP Schweiz ihren Kurs zur Personenfreizügigkeit. Offiziell unterstützte sie die Unterschriftensammlung für ein Referendum nicht. Nur die Junge SVP beteligte sich an der Aktion. Als die nötige Zahl an Signaturen beigebracht wurde, änderte die Mutterpartei ihre Position. Sie entschied sich mehrheitlich, die Paketlösung abzulehnen. Eine erste Minderheit von 24 SVP-ParlamentarierInnen rund um den Unternehmer Peter Spuhler befürwortet das Geschäft. Eine zweite ist für Abstimmungsboykott.

Nun legt die Partei das Argumentarium vor, welches das SVP-Komitee um alt Bundesrat Christoph Blocher und 29 NationalrätInnen der Partei im Abstimmungskampf leiten soll.

Die Argumente
Die Zusammenfassung des 29seitigen Dokumentes hebt 5 Nein-Argumente hervor, die sich gegen die Paket-Lösung und die Erweiterung, nicht aber auf die Fortführung beziehen:

“Nein zur undemokratischen und verfassungswidrigen Verknüpfung der beiden unabhängigen Fragen zur Personenfreizügigkeit mit der EU – Nein zur Sabotage an der Demokratie.”

“Nein zu mehr Kriminalität aus dem Osten: In der Schweiz sind bereits heute immer mehr Roma-Banden aktiv. Hier muss frühzeitig eingeschritten werden!”

“Nein zu Lohndruck und mehr Arbeitslosigkeit: Menschen aus Bulgarien und Rumänien werden bereit ein, zu sehr tiefen Löhnen zu arbeiten, was zu tieferen Löhnen für alle führt. Das muss verhindert werden!”

“Nein zum Recht auf freie Einwanderung in die Schweiz: Für die so genannte Arbeitssuche kann nämlich jeder Rumäne und Bulgare in die Schweiz einreisen. Heute gilt es, diesen Entwicklungen einen Riegel zu schieben!”

“Nein zur Aushöhlung der Schweizer Sozialwerke: Wenn jemand nur schon ein Jahr in der Schweiz lebt und arbeitet, kann er während fünf Jahren von unserem grosszügigen Sozialsystem leben. Das darf nicht sein!”

Wie es bei einem Nein weiter gehen soll
Das Komitee gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit bekämpft die Paketvorlage des Parlaments und fordert die Schweizer Bevölkerung auf, es am 8. Februar 2009 abzulehnen. Der Bundesrat solle dann die beiden Vorlagen zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit dem Parlament separat vorlegen.

Das Argument der Befürworter, wonach bei einem Nein zur Personenfreizügigkeit das gesamte bilaterale Vertragswerk atomatisch entfalle würde, hält die SVP für eine “Ammenmärchen” des Bundesrates.

Claude Longchamp