8 Jahre Bundesrat sind genau richtig!

Die Freiheiten der Schweizer Bundesräte zu bleiben oder zu gehen, wie sie oder ihre Parteien es für gut finden, geht zu weit. Es braucht eine Amtszeitregelung mit klarer definierten Möglichkeiten und Grenzen für die Zeit in des Bundesregierung.

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Der jetzige Bundesrat ist im Umbruch, nötig ist es auch, die Regel für die Amtszeit in der Regierung zu ändern.

Aus meiner Sicht sind 8 Jahre im Bundesrat nötig und genug. Eine Legislatur ist meist zu kurz, mehr als zwei in der Regel zu lang. Das gilt mehr oder minder für kantonale RegierungsrätInnen. Nicht aber für BundesrätInnen. Und das ist nicht von Gutem.

Im Rahmen der Regierungsreform muss das heikelste Thema, die Amtszeitregelung der Bundesräte und Bundesrätinnen aufgenommen werden. Die Initiative müsste wohl vom Parlament ausgehen. Denn wir haben zwei offensichtliche Probleme: Zunächst können die BundesrätInnen bleiben, solange sie wollen. Und dann können sie gehen, wann sie wollen.

Zwischenzeitlich haben auch die Parteien gelernt, dass man auch erfolgreich taktieren kann. Der der Zeitpunkt eines Rücktritts aus dem Bundesrat legt die Chancen der denkbaren NachfolgerInnen mitunter ziemlich verbindlich fest. So können Wunschkandidaturen gefördert, und Bewerbungen, die man nicht will, gebremst werden. Das macht das Ganze nicht besser.

Zweien Legislatur sind richtig, weil es Aufgaben gibt, die nicht im Hauruck-Verfahren besprochen, geregelt und gelöst werden können. Eine wäre der Kohärenz der Sachpolitik abträglich. Bei drei Amtszeiten kennen wir ein anderes Phänomen: die entsprechenden BundesrätInnen äussern mitte der zweiten Amtsperiode dann Wunsch, noch einmal etwas Neues machen zu können, was dann in einem Departementswechsel endet.

Beides ist nicht sinnvoll: Weder braucht die Schweiz einen Politikwechsel im Legislaturrhythmus, noch haben wir Tausendsassas in der Bundesregierung nötig, die mehr als ein Departement leiten können. Vielmehr sind PolitikerInnen gefragt, die in vernünftiger Frist zur Lösung der Probleme in einem Sachbereich beitragen wollen.

Damit ist auch gesagt, dass die Rücktritte im Normalfall nicht irgendwann geschehen sollten, sondern am Ende einer Amtszeit. Da sind die RegierungsrätInnen in den Kantonen ehrlicher. Wenn sie zur Wahl antreten, verpflichten sie sich in der Regel auch, das angestrebte Amt ordentlich zu Ende zu bringen. Mehr von dem, würde auf Bundesebene nicht schaden.

Der vorgeschlage Modus würde wohl zu drei bis vier Rücktritten auf Ende Legislatur führen. Damit würden sich bei Neuwahlen viele Vorteile ergeben: Die individuelle Auswahl würde steigen, weil in der Kombination mehr BewerberInnen in Frage kommen. Auch parteipolitische Anpassungen liessen sich so besser bewerkstelligen, was den WählerInnenwillen vermehrt repräsentieren würde

Mit klaren Vorgaben könnte man vor allem unwürdige Diskussionen verhindern, wie sie in letzter Zeit vorkamen. Dass Bundesräte für 2 bis 3 Jahre gewählt werden sollten, wenn weil sie schon im Pensionsalter sind. Oder dass man BundesrätInnen nach mehr als 12 Jahren das Lola-Prinzip erklären muss.

Ich weiss, dass sind nur zwei Ideen, die einer weiteren Klärung bedürfen. Es sind aber zwei Erwartungen, die sich immer klarer herausschälen, wenn man die Nachteile des weitgehend deregulierten Verständnisses von BundesrätInnen studiert, die sich ergeben, wenn wir uns im vollen Uebergang befinden zwischen dem Bundesratsdasein als Lebensaufgabe und dem Profiverständnis der Regierungsarbeit.

Amtzeitregelung bedeutet deshalb, an den notwendigen Normen zu abreiten die es braucht, dass die guten PolitikerInnen, die wir haben, 8 Jahre ihre Zeit im öffentlichen Leben voll und ganz dem Regieren widmen wollen – und danach Schluss ist!