Die Freiheiten der Schweizer Bundesräte zu bleiben oder zu gehen, wie sie oder ihre Parteien es für gut finden, geht zu weit. Es braucht eine Amtszeitregelung mit klarer definierten Möglichkeiten und Grenzen für die Zeit in des Bundesregierung.
Der jetzige Bundesrat ist im Umbruch, nötig ist es auch, die Regel für die Amtszeit in der Regierung zu ändern.
Aus meiner Sicht sind 8 Jahre im Bundesrat nötig und genug. Eine Legislatur ist meist zu kurz, mehr als zwei in der Regel zu lang. Das gilt mehr oder minder für kantonale RegierungsrätInnen. Nicht aber für BundesrätInnen. Und das ist nicht von Gutem.
Im Rahmen der Regierungsreform muss das heikelste Thema, die Amtszeitregelung der Bundesräte und Bundesrätinnen aufgenommen werden. Die Initiative müsste wohl vom Parlament ausgehen. Denn wir haben zwei offensichtliche Probleme: Zunächst können die BundesrätInnen bleiben, solange sie wollen. Und dann können sie gehen, wann sie wollen.
Zwischenzeitlich haben auch die Parteien gelernt, dass man auch erfolgreich taktieren kann. Der der Zeitpunkt eines Rücktritts aus dem Bundesrat legt die Chancen der denkbaren NachfolgerInnen mitunter ziemlich verbindlich fest. So können Wunschkandidaturen gefördert, und Bewerbungen, die man nicht will, gebremst werden. Das macht das Ganze nicht besser.
Zweien Legislatur sind richtig, weil es Aufgaben gibt, die nicht im Hauruck-Verfahren besprochen, geregelt und gelöst werden können. Eine wäre der Kohärenz der Sachpolitik abträglich. Bei drei Amtszeiten kennen wir ein anderes Phänomen: die entsprechenden BundesrätInnen äussern mitte der zweiten Amtsperiode dann Wunsch, noch einmal etwas Neues machen zu können, was dann in einem Departementswechsel endet.
Beides ist nicht sinnvoll: Weder braucht die Schweiz einen Politikwechsel im Legislaturrhythmus, noch haben wir Tausendsassas in der Bundesregierung nötig, die mehr als ein Departement leiten können. Vielmehr sind PolitikerInnen gefragt, die in vernünftiger Frist zur Lösung der Probleme in einem Sachbereich beitragen wollen.
Damit ist auch gesagt, dass die Rücktritte im Normalfall nicht irgendwann geschehen sollten, sondern am Ende einer Amtszeit. Da sind die RegierungsrätInnen in den Kantonen ehrlicher. Wenn sie zur Wahl antreten, verpflichten sie sich in der Regel auch, das angestrebte Amt ordentlich zu Ende zu bringen. Mehr von dem, würde auf Bundesebene nicht schaden.
Der vorgeschlage Modus würde wohl zu drei bis vier Rücktritten auf Ende Legislatur führen. Damit würden sich bei Neuwahlen viele Vorteile ergeben: Die individuelle Auswahl würde steigen, weil in der Kombination mehr BewerberInnen in Frage kommen. Auch parteipolitische Anpassungen liessen sich so besser bewerkstelligen, was den WählerInnenwillen vermehrt repräsentieren würde
Mit klaren Vorgaben könnte man vor allem unwürdige Diskussionen verhindern, wie sie in letzter Zeit vorkamen. Dass Bundesräte für 2 bis 3 Jahre gewählt werden sollten, wenn weil sie schon im Pensionsalter sind. Oder dass man BundesrätInnen nach mehr als 12 Jahren das Lola-Prinzip erklären muss.
Ich weiss, dass sind nur zwei Ideen, die einer weiteren Klärung bedürfen. Es sind aber zwei Erwartungen, die sich immer klarer herausschälen, wenn man die Nachteile des weitgehend deregulierten Verständnisses von BundesrätInnen studiert, die sich ergeben, wenn wir uns im vollen Uebergang befinden zwischen dem Bundesratsdasein als Lebensaufgabe und dem Profiverständnis der Regierungsarbeit.
Amtzeitregelung bedeutet deshalb, an den notwendigen Normen zu abreiten die es braucht, dass die guten PolitikerInnen, die wir haben, 8 Jahre ihre Zeit im öffentlichen Leben voll und ganz dem Regieren widmen wollen – und danach Schluss ist!
Ah schön, Herr Longchamp ist aus den Ferien zurück 🙂
Wäre der Ansatz der Grünen/ Vorstoss Kathy Ricklin (“Vertrag mit dem Volk”, kein vorzeitiger Rücktritt ausser bei gesundheitlichen Problemen und Möglichkeit auf Amtsenthebung) ein sinnvoller erster Schritt?
Jawohl, mein sommerlicher Ferientripp ist vorbei.
Von der Schweiz habe ich nicht viel mitbekommen, in meinem sommerlichen Funkloch. Und die schwedischen Zeitungen berichteten genau einmal gross über die Schweiz: wegen der Sterbehilfe. Eine ältere Schwedin, die ihrer Krankheit wegen nicht mehr länger leben wollte, reiste in die Schweiz,um zu sterben, und hinterliess in Schweden ein aufwühlenden “politisches” Testament, indem sie eine Debatte über Sterbehilfe wie in der Schweiz forderte. Die Medien nahmen den Wunsch auf, sprachen aber konsequent von Selbstmordhilfe und Selbstmordspitälern, die es in der Schweiz gäbe.
Das ist allerdings keine indirekte Begründung für meinen Vorschlag. Denn es geht mir nicht darum, das politische Ende von BundesrätInnen zu fordern. Vielmehr gehe ich davon aus, dass sich das Amt in letzter Zeit massiv verändert hat, dass die Aufgaben multipler und Dauerbelastungen grösser geworden sind. Dem kann man begegnen, indem man die Auswahlmöglichkeiten erhöht, wenn die Verweildauer verringert wird. Ich wünschte mir auch, dass wir vom Repräsentationsprinzip mehr abkommen würden, dafür mehr auch die fachliche Eignung zählen sollte. Und schliesslich sollten PolitikerInnen, die es nicht bringen, oder auch nicht mehr motiviert sind, nicht zum Bleinden durch Wechseln der Departemente behalten werden.
Ich habe bewusst keine Vorschläge gemacht, wie das zu regeln ist. Deshalb kann und will ich den Vorstoss auch nicht näher kommentieren. Für mich steht die Amtszeitbeschränkung im Vordergrund, und für mich sollten die Anreiz, die wir heute haben, beim Rücktritt zu taktieren und die Wahlbehörde damit zu brüskieren, ausgeschaltet werden.
Wie gesagt, ich war in den Ferien. Den Vorschlag von Kathy Riklin habe ich am Sonntag gar nicht mitbekommen. Heute habe ich nun davon gelesen. Ich denke, es gibt Unterschiede: Meiner Meinung nach sind 2 Amtszeiten genug; Riklin lässt das offen. Bei Demotivation empfiehlt sie Departementswechsel, ich gerade nicht.
Heikler ist die Frage nach dem Rücktritt aus Versagen. Da müsste es wohl eine Bremse haben.
Rücktrittsforderungen, wie sie heute in der Sonntagspresse zum running gag geworden sind, müssen aber eingedämmt werden. Das hemmt den politischen Betrieb, meist ohne jede Wirkung.
Das ist auch einer meiner Gründe, weshalb ich nicht primär daran denke, hierfür eine Lösung zu haben. Mir geht es um Grundsätzlicheres.
Wenn als ein Rücktritt zur “Unzeit” erfolgt, um den Sitz einer Partei zu erhalten, so ist dies natürlich lächerlich. Nicht der Zeitpunkt des Rücktritts führt dazu, einer Partei zu einer besseren Ausgangslage zu verhelfen, sondern das Parlament rsp. die Parteien darin selber. Bei einer Einer-Kandidatur ist das Prozedere überschaubar, also wählt man wieder den Kandidaten der gleichen Partei, damit diese sich später revanchiert.
Nur schon bei zwei Kandidaten verliert das Parlament den Überblick beim Wahlprozedere, ausser es sind unbestrittene Plätze oder es wird keine Polemik betrieben, was ja mit der SVP kaum mehr möglich ist.
Abzuhelfen wäre dem nur mit gleichzeitiger Wahl aller Bundesräte, wobei auch hier noch Spielchen möglich sind.
Das zeigt ja lediglich, worum es dem Parlament geht: Sicher nicht dem Wohl des Landes und dessen Volk.
Das spricht