Trendextrapolationen bringen mehr als reine Messungen – Die SRG-Trendumfragen statistisch verlängert

Dem Bewerbungsschreiben für die Durchführung der SRG-Trendbefragungen zu den eidgenössischen Volksabstimmungen 2016-2019 musste man einen Schätzer beilegen, der aufzeigte, wie oft man in der Vergangenheit mittels Umfrageserien die richtige Mehrheit ermittelt hatte. Hier unsere Darstellung in Kurzform, mit einem Ausblick auf den 5. Juni 2016.

Stellt man alleine auf die zweite von zwei SRG-Umfragen ab, kamen wir für die beiden letzten Legislaturen bei linken Volksinitiativen auf 100 Prozent Richtige. Bei rechten Volksinitiativen betrug der Wert 89 Prozent. Geringer war er bei Behördenvorlagen, bei denen 64 Prozent korrekt vermessen wurden. Das Problem lag da weniger bei falschen Mehrheiten. Vielmehr machte uns recht häufig zu schaffen, dass keine Seite eine ausgewiesene Mehrheit hatte.
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Genau das brachte uns auf den Plan! Mit einer Extrapolation der Ergebnisse aus der ersten zur zweiten Befragung kann man eine dritte erdachte Umfrage simulieren. Projiziert auf den Abstimmungstag, sollte diese dem Endergebnis entsprechen.

Knifflig war hier die Wahl des richtigen Projektionsmodells. Denn es sind verschiedene möglich, alleine aufgrund der Ja- oder der Nein-Anteile, Kombinationen davon oder Differenzierungen nach Vorlagen. Schliesslich entschieden wir uns für fünf Varianten, die wir gleichwertig nebeneinander stellten. Entscheiden soll der mainstream der Extrapolationen.

Die so erzielten Verbesserungen waren erheblich. Bei linken Initiativen stimmte die Mehrheit unverändert zu 100 Prozent. Bei rechten steigerten wir den Wert auf 94 Prozent. Der Schnitt der Initiativen wird zu 97 Prozent korrekt eingeschätzt. Bei Behördenvorlagen wurde die Mehrheit in 96 Prozent der Fälle richtig vorhergesehen.

Damit liegt man innerhalb des Sicherheitsintervalls, das in den Sozialwissenschaften üblicherweise angewandt wird.

Überträgt man dieses Verfahren auf die aktuellen Vorlagen, kann man von einem Ja bei der Asylgesetzrevision ausgehen. (Erinnert sei, dass wir das Fortpflanzungsmedizingesetz nicht untersuchten, da man nach dem klaren Ja vor Jahresfrist zum Verfassungsartikel von einem ähnlichen Ergebnisse beim Gesetz ausging.) Derweil macht es Sinn, mit einer Ablehnung der drei Volksinitiativen zu rechnen.

Die sicherste der vier Aussagen ist die zum bedingungslosen Grundeinkommen. Die unsicherste bleibt die zur Service-Public-Initiative.

Greift man alleine auf die zweite Umfrage zurück, könnte man gerade bei der Service-Public-Initiative auch von einem denkbaren Ja sprechen. Berücksichtigt man den nachgewiesenen Trend, ist das jedoch wenig plausibel. Dank des neuen Verfahrens kann man das noch etwas genauer haben – wenn auch immer noch nicht ganz sicher!

Claude Longchamp