Vom Vertrauen und Misstrauen in Institutionen und Stimmabsichten für den 14. Juni 2015

Die Ergebnisse der ersten SRG-Befragung sind seit kurzem bekannt. Hier interessieren nicht die konkreten Zahlen, sondern ihre Begründungen, wie sie aus einer Umfrage abgeleitet werden können. Diesmal ist der Faktor “Vertrauen/Misstrauen in Institutionen” von besonderer Bedeutung.

Unsere Erhebung legt nahe, dass 58 Prozent der Stimmberechtigten dem Bundesrat vertrauen, 30 Prozent nicht. Die Misstrauischen sind aber deutlich besser motiviert, an der kommenden Volksabstimmung teilzunehmen. Aktuell würden sich 52 Prozent von ihnen beteiligen, derweil das nur bei 38 Prozent der Vertrauenden der Fall wäre. Das führt dazu, dass sich die Verhältnisse unter den Teilnahmewilligen angleichen. Klar unterschiedlich sind die Stimmabsichten beider Gruppen: Die misstrauischen Bürger und Bürgerinnen würden die Erbschaftssteuerinitiative heute klar ablehnen, aber auch eindeutig Nein zum Radio- und Fernsehgesetz respektive zur Präimplantationsdiagnostik sagen. Gespalten wären sie bei der “Stipendieninitiative”. Ziemlich anders sind die Positionen der Personen mit Institutionenvertrauen. Beim Radio- und Fernsehgesetz wären sie mehrheitlich dafür, ebenso bei der Stipendieninitiative. Relative Mehrheiten im Ja ergäben sich auch bei den beiden anderen Vorlagen, bei der Erbschaftssteuer allerdings nur knapp.

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Analysiert man den Einflussfaktor “Vertrauen/Misstrauen” auf die Stimmabsichten, bleibt er bei der “Stipendieninitiative” gering. Erheblich ist er aber bei den drei anderen Vorlagen. Am deutlichsten wird er bei der Beurteilung des neuen RTVG. Hier fällt vor allem auf, dass diese Grösse die Stimmabsichten miterklärt, selbst wenn man die getesteten Argumente mitberücksichtig. Mit anderen Worten: Unabhängig davon, wie man die Botschaften der Ja- und Nein-Seite bewertet, es bleibt, dass das Vertrauen resp. Misstrauen in die Arbeit des Bundesrates die Vorentscheidungen beeinflusst.

Zwei Szenarien drängen sich auf: Das erste geht davon aus, dass sich die Beteiligungswerte der zwei Gruppen, die hier interessierten, angleichen. Das würde die Annahmechancen der beiden Behördenvorlagen erhöhen. Das zweite nimmt an, dass es zu einer weiteren spezifischen Mobilisierung der misstrauischen BürgerInnen kommt. Die Buchpreisbindung und die Autobahnvignette, die beide ein ähnliches Konfliktmuster zeigten, sind hier die Referenzen. Oder anders ausgedrückt: Die Chance, dass alle vier Vorlagen scheitern, steigt in diesem Fall.
Für das erste Szenario spricht, dass der Abstimmungskampf bisher von der Erbschaftssteuervorlage dominiert war, und bei den beiden Behördenvorlagen die Gegnerschaft aktiv wurde. Das hat die Mobilisierung von rechts, aus Kreisen der TraditionalistInnen und Anti-EtatistInnen befördert. Hierzu könnte es in der zweiten Kampagnenphase ein Gegengewicht beim Kern der normalen Bürgerschaft, die abstimmen geht. Zugunsten des zweiten Szenarios kann vorgebracht werden, dass die mediale Stimmungslage auf bewusste Skandalisierung von Sachverhalten, verbunden mit der Personalisierung von Verantwortlichkeiten und Emotionalisierung des politischen Klima ausgerichtet ist. Das mobilisiert in der Regel die politischen Skeptiker, vor allem in der Schussphase eines Abstimmungskampfes, denn sie wollen ihr Protestvotum gezielt abgeben. Eine verbindliche Einschätzung gerade der beiden Behördenvorlagen halten wir deshalb für verfrüht. Vielmehr interessiert in den kommenden fünf Wochen, wie sich die Kampagnen entwickeln, wie die sozialen Medien darauf reagieren und wie das Ganze die massenmediale Berichterstattung beeinflusst.

Claude Longchamp