Erweiterte Erstanalyse der BVG-Entscheidung

Der Links/Rechts-Gegensatz, wie er bei sozialpolitischen Entscheidungen üblich ist, wirkte sich bei der BVG-Entscheidung nur beschränkt aus. Das Nein war besonders stark, wenn es nebst einer starken Linken auch eine konservative Arbeiterschaft hat oder bürgerliche WählerInnen ihre individuellen Interessen tangiert sahen.

Die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule, die vielen Versicherten eine verkleinerte Rente gebracht hätte, wurde in der gestrigen Volksabstimmung deutlich angelehnt. 73 Prozent der Stimmenden waren dagegen, gerade 27 Prozent dafür. Die erweiterte Erstanalyse zeigt, was die räumlichen Hintergründe der Ja/Nein-Entscheidungen waren.

Die Höhe der Ablehnung spricht zunächst für einen erheblichen Graben zwischen Parlaments- und Volksentscheidung, wie sie etwa alle 5 Jahre einmal in sozialpolitischen Fragen vorkommt. Vergleichbare Momente gab es 1996 beim Arbeitsrecht, 1999 bei der IV-Versicherung, 2004 bei der 11. AHV-Revision und eben 2010 bei der BVG-Entscheidung.

In allen vier Fällen erschienen das elementare Gerechtigkeitsempfinden mit den vorgeschlagenen Veränderungen für verschiedene Wählerschaften verletzt oder die Kosten und der Nutzen einseitig verteilt. Anders als im Parlament, wo die weltanschauliche Links/Rechts-Polarisierung das alles überlagerte, kam es bei solchen Abstimmungen in der stimmenden Bevölkerung immer wieder zu gemischten Konfliktlinien.

Gemessen an den Bezirksergebnissen zur BVG-Abstimmung kann man drei Beobachtungen festhalten:

Erstens, die Ablehnung war in Gebieten mit linker Stimmtradition etwas verstärkt, in solchen mit rechter etwas abgeschwächt. Ganz verwunden ist der Links/Rechts-Unterschied nicht, doch war er nur schwach ausgeprägt.

Zweitens, die Ablehnung war gestern mehr als im Mittel, wenn es einen überdurchschnittlichen Anteil gibt, der in der Industrie tätig ist, was gerade in der deutschsprachigen Schweiz nicht zwingend mit SP-Wählerschaft gleichgesetzt werden kann.

Drittens, die Ablehnung war speziell dann über dem Mittel, wo sozialpolitische Sensibilitäten stark entwickelt sind. Hier kann es durchaus sein, dass eine bei Wahlen bürgerliche ausgerichtete Wählerschaft mit der Linken stimmt, insbesondere wenn sie ihre individuellen Interessen negativ tangiert sieht.

Alles miteiander kombiniert, wirkte sich bei der BVG Abstimmung vor allem auf CVP-Hochburgen aus, beispielsweise im Oberwallis, im Freiburger Hinterland oder im Kanton Jura. Es findet sich aber auch im einigen Gebieten im Tessin, in der Waadt und in Neuenburg.

Ganz anders strukturiert sind die zustimmenden Gebiete bei dere BVG-Reform. Auf Bezirksebene gibt es sie nicht, auf dem Niveau von Gemeinden indessen schon. In Graubünden, in Appenzell, im oberen Tessin und im Emmental finden sie sich. Und vereinzelt auch an der Zürcher Goldküste. Ihnen gemeinsam ist, dass sie entweder bäuerlich geprägt sind, oder aber zu den reichts, rechtsliberal ausgerichteten Regionen der Schweiz zählen.

Diese Mischung von Trennlinien im Stimmverhalten bei der BVG-Entscheidungen hat zur Folge, dass der klassische Stadt/Land-Gegensatz nicht einheitlich spielte.