EU-Mitgliedschaft und Nicht-Mitgliedschaft im Experiment

Mit der EU-Mitgliedschaft kann man nicht experimentieren. Entweder ist man dabei, oder man ist nicht nicht dabei. Das ist so. Wenn man dabei ist, hat man EU-Recht zu übernehmen, wenn nicht, bleibt man auch in dieser Hinsicht unberührt. Nicht-Mitglieder wie die Schweiz sind anders als die 27 Mitglieder der EU souverän. Das glaubt man wenigstens zu wissen.


Nicht-Miglied ist die Schweiz in der EU; doch wirken sich die Bilateralen anders aus als eine Mitgliedschaft?, fragt der Genfer Politikwissenschafter Ali Arbia

Die gerade auch in der Schweiz populäre Annahme hat der Genfer Politikwissenschafter und Blogger (“zoonpolitikon”, mit k, nicht mit c wie bei mir) einer interessanten Prüfung unterzogen. Er wollte wissen, wie viel von der nationalen Gesetzgebung durch die EU beeinflusst wird, – bei Mitgliedern wie Nicht-Mitgliedern.

Untersucht hat er die Gesetzgebung in der Schweiz und in Oesterreich. Beide Länder haben eine ähnliche geografische Lage, und sie sind vergleichbar gross. Doch Oesterreich ist EU-Mitglied, die Schweiz nicht. Analysiert wurde, was in den 10 Jahren 1995 bis 2006 durch beide Parlamente ging resp. 200 zufällig ausgewählte Gesetze davon. Eingeteilt wurden die Enscheidungen in der Gruppen:

. direkt durch Anstoss der EU Gesetzgebung geschaffene Gesetze (‘High’),
. Gesetze, die nicht von der EU ausgelöst wurden, deren Inhalte aber von ihr beeinflusst wurde (‘Medium’) und
. Gesetze die keinen direkten Zusammenhang mit EU Recht aufweisen (‘Low’).

Das Ergebnis verblüfft: Die Verteilung für beide Länder ist ausgesprochen ähnlich. Etwa die Hälfte der nationalen Gesetze ist vom EU-Recht sowohl in Oesterreich wie auch in der Schweiz nicht betroffen. Die andere Hälfte wird angesprochen, wobei die Verteilung leicht divergiert: Österreich übernimmt etwas mehr Gesetze direkt von der EU als die Schweiz. Deren Gesetzgebung darüber hinaus wiederum wird indirekt stärker beeinlfusst als das in Oesterreich der Fall ist.

Der Autor der Studie vermutet vor allem politische Gründe hinter dem beobachteten Phänomen. In der Schweiz sei es oft besser, eine Gesetzesvorlage nicht als von der EU her kommend darzustellen. In Österreich hingegen können Politiker mit genau diesem Argument unter Umständen einfacher vorgeben, dass ihnen die Hände gebunden seien.

Viel wesentlicher ist aus meiner Sicht, dass die Mitgliedschaft/Nicht-Mitgliedschaft, mit der hier ein Quasi-Experiment durchgeführt wurde, quantitativ nicht viel zur Erklärung der effektiven nationalen Gesetzgebung beiträgt. Der Anteil autonomer Gesetzgebungen ist vergleichbar, jener der beeinflussten ebenfalls. Im einen Fall mag man Vollzugsdefizite vorschieben, im andern aber die indirekte Wirkung der Bilateralen sehen. Im Endeffekt unterscheidet sich beides beschränkt im Grad der Uebernahme, und, was hier nicht untersucht worden ist, allenfalls in der Qualität des Gesetzestransfers.

Ali Arbia selber hält eine weitere Schlussfolgerung für noch wichtiger: “Der Hauptunterschied ist (…), dass wir Helveter auf ein Mitentscheidungsrecht verzichten.” Die Schweiz ist nicht Mitglied, vollzieht aber auch keinen Alleingang. Sie kooperiert im Rahmen der Bilateralen mit der EU in einen leicht tieferen Masse als ein Mitglied, füge ich bei.

Claude Longchamp