Diese Woche war ich auf Einladung der Schweizerischen Generalkonsuls in Düsseldorf und hielt eine Rede vor der lokalen Deutsch – Schweizerischen Vereinigung. Das Thema war die Direkte Demokratie im aktuellen Umfeld. Hier ein kleiner Auszug daraus zum Schuldenmachen und zur Schuldenbremse in direkten und parlamentarischen Entscheidungen.
“Richtig ist, dass es zwischen dem Steuernverständnis einerseits und Volksabstimmungen anderseits einen interessanten Zusammenhang gibt: Vereinfacht ausgedrückt gilt, dass direkte Demokratien zu tieferen Steuern führen als repräsentative. Denn die Stimmbürgerschaft ist, wenn sie über die eigenen Steuerleistungen befinden muss, zurückhaltender als Politiker und Politikerinnen.
Zwar gibt es zwischen rechten und linken Parteien Unterschiede in der Steuerpolitik. Doch die Gemeinsamkeiten sind nicht zu übersehen: Letztlich sind Parteien, die in Koalitionen regieren, daran interessiert, ihr jeweiliges Klientel zu begünstigen. Das kann in Form von staatlichen Umverteilungen geschehen; es kann aber auch als Steuerprivilegierung erfolgen. Letzteres ist vor allem in Wahlkämpfen eine populäre Forderung, verliert aber häufig nach der Wahl an Priorität. Denn dann regiert die staatliche Finanzierung von Projekten, die man realisieren will oder muss, und das kostet in der Regel.
Nun können wir auch in der Schweiz nicht über das Budget des Bundes oder der Kantone in Volksabstimmungen abstimmen. Das ist nur auf der lokalen Ebene möglich. Auf den übergeordneten Ebenen bleibt das die Aufgabe des Parlamentes. Die Instrumente der schweizerischen Volksrechte sind jedoch soweit offen, dass wir die Rahmenbedingungen von Budgets sehr wohl beeinflussen können. Die Schuldenbremse gehört eindeutig hierzu. Sie verlangt zwar nicht, dass jedes Budget ausgeglichen ist. Doch muss das im Verlauf eines Konjunkturzyklus der Fall sein. Eine solche Regelung lässt Spielräume offen, verhindert aber chronische Defizite, deren Begleichung man späteren Generationen überlässt.
In der stimmberechtigten Bevölkerung gibt es einen weit verbreiteten Konsens, wonach es sinnvoll ist, solche Schuldenbremsen einzuführen. Die gesamtschweizerische Volksabstimmung hierzu zeigte im Jahre 2001 eine Unterstützung von über 84 Prozent. Anders als die Vorläufer-Programme, nämlich Haushaltsziele, wie jede Regierung sie formuliert, führte die Schuldenbremse unmittelbar zu einem Rückgang der Neuverschuldung und zu einer Stabilisierung der Verschuldung der Schweiz.
In einem Gutachten über die modellhaften Auswirkungen der schweizerischen Schuldenbremse auf anderen Staatshaushalte kam die Konjunkturforschungsstelle der renommierten ETH Zürich zum Schluss, dass die fehlenden institutionellen Rahmenbedingungen der Hauptgrund ist, weshalb die Schuldenbremse nicht exportiert werden könne. Die Unabhängigkeit des Parlamentes von der Regierung, wie sie in parlamentarischen Systemen unüblich ist, und der Druck direktdemokratischer Entscheidungsverfahren wurden dabei explizit herausgestrichen.”
Das ganze Referat findet sich hier.