Rotationsprinzip zwischen FDP und CVP: ein Vorschlag mit Stärken … und Schwächen!

Im heutigen Tages-Anzeiger schlägt Urs Altermatt vor, angesichts vergleichbarer Stärken von FDP und CVP einen Bundesratssitz zwischen beiden Parteien zu rotieren. Hier eine kritische Diskussion, die auch Schwächen der Argumentation aufzeigt.

SCHWEIZ BUNDESRAT REISE
Mit etwas Wehmut schaut der Tagi auf die Zeiten zurück, als es mit dem Bundesrat scheinbar besser ging.

Urs Altermatts Stimme ist nicht ohne. Der angesehene Freiburger Zeitgeschichtler, seit Kurzem emeritiert, ist der Bundesratshistoriker par excellence. Sein Bundesratslexikon ist seine wissenschaftliche Basis; seine Interventionen in Wahlgänge hat seine Reputation auch über Fachkreise hinaus gestärkt. Beseelt waren sie immer vom Wunsch, stabile Verhältnisse zu garantieren, auch wenn dabei nicht zu übersehen ist, das CVP-nähe Begründungen besondere Gewicht erhielten.

Nun nimmt Altermatt im Tagesanzeiger zur anstehenden Ersatzwahl von Hans-Rudolf Merz eine Idee auf, mit der ich insbesondere 2007 auch schon sympathisiert habe, sie zwischenzeitlich aber nicht mehr propagiere. Sie lautet: Angesichts vergleichbarer Stärken können weder FDP noch CVP davon ausgehen, auf eine gewisse Dauer selber einen Bundesrat mehr als die andere zu beanspruchen, was für die Rotation eines FDP/CVP-Sitzes bei Rücktritten aus diesen Reihen spricht.

Pellis Avance

Anlass, den Vorschlag wieder aufzunehmen, ist die interessante Aussage von FDP-Präsident Fulvio Pelli. Demnach müsse jeder und jede aus der FDP mit ambitionen wissen, dass letztlich erst die anstehenden Parlamentswahlen 2011 über den Verbleib in der Regierung entscheiden. Sollten sie zwischen FDP und CVP einen Positionstausch bringen, habe die FDP keinen Anspruch mehr auf zwei Sitze und sei ein Rücktritt fällig.

Altermatts Folgerungen

Altermatt irrtiert das. Mit der Abwahl von Ruth Metzler habe man 2003 einen ersen Tabubruch begangen, indem die parteipolitische Stabilität des Bundesrates aufgegeben worden sei. Jetzt drohe ein zweiter, wenn auch die personelle Konstanz aufbreche. Beides sei dem Konkordanzsystem abträglich, das mit der Berechenbarkeit der Regierungszusammensetzung seinen wichtigsten Trumpf verspielen würde.

Sinnvoller sei es, wenn die FDP nun in einem geregelten zugunsten der Zentrumsfraktion verzichte, dafür aber, in einem ebenso ordentlichen Verfahren die Nachfolge aus deren Reihen wieder stellen könne. Im Rahmen der Regierungsreform könne das Parlament die Zahl der Regierungssitze auf 9 erhöhen, um die Ansprüche der SVP und der Grünen zu bedienen. Ueber den Verbleib von Eveline Widmer-Schlumpf resp. ihrer BDP in der Regierung könne man dann 2011 streiten. Sie könnte auch der FDP beitreten.

Drei Schwächen der Argumentation Altermatts

Die erste Schwäche ist, dass der Zeithistoriker fallweise mit den Parteistärken argumentiert. Wenn man Machtfragen mit Anteilen entscheiden will, hat das seine Logik. Doch muss sie konsequent eingehalten werden. Denn dann ist der Sitz der BDP unter keinen Umständen zu rechtfertigen, genauso wenig wie die Zurückstufung der SVP. Bei einer rein arithmetisch begründeten Konkordanz müsste der neue Bundesrat je zwei Vertreter der SVP und SP haben, je einen von FDP und CVP, und der siebte Sitze könnte rotiert werden. Nichts spricht dafür, bei einem parteipolitischen Wechsel die FDP zu schwächen, die BDP zu schonen und die SVP zu übergehen.

Dass man hier nicht mit Messers Schneide vorgeht, hängt von der zweiten Schwäche rein rechnerischer Verteilregeln ab. Denn es ist nicht eindeutig, auf welches Kriterium abgestellt werden soll. Die FDP argumentiert mit der Parteistärke bei Nationalratswahlen. Das hat den Vorteil, ein nicht manipulierbares Kriterium zu sein, verbunden mit dem Nachteil, der föderalistischen Struktur des schweizerischen Politsystems nicht Rechnung zu tragen. Genau umgekehrt ist es, wenn man, wie in CVP-Kreise üblich, auf Fraktionen abstellt. Das berücksichtigt zwar die Ergebnisse in beiden Parlamentskammer. Er kann aber die elektorale Stärke von Parteien, die sich zu Fraktionen zusammenfinden, beeinflusst werden. Für dieses Kriterium spricht letztlich nur, dass wir keine Volkswahl, sondern eine Parlamentswahl des Bundesrates haben; dagegen muss man aber einwenden, das Fraktionsstärken über Parteigrenzen hinweg rasch zerfallen können und damit der gewünschten Stabilitätsausrichtung nicht wirklich dienen.

Es bleibt auch ein dritter kritischer Diskussionspunkt. Ein Rotationssystem mit einer mittleren Verweildauer von Bundesräten, die bei rund 10 Jahren liegt, ist nur bei einer längerfristigen Stabilität in den Parteistärken sinnvoll. Wer aber garantiert, dass FDP und CVP in den nächsten 10, 20 oder 30 Jahren stets Wahlergebnisse einfahren, die im 2 Prozent-Bereich gleich sind? Niemand! Ohne diese Garantie ist eine scheinbar gute Lösung für den ersten, der davon profitiert, von Vorteil, ohne dass der zweite eine Garantie hat. Deshalb sollte Altermatt besser gleich von einem Sitztausch weg von der FDP hin zu CVP sprechen.

Das ist, unabhängig von der betroffenen Partei, aus meiner Sicht die grösste Schwierigkeit mit dem Ansatz, und es ist das Argument, das auch mich, nach anfänglicher liason mit der Idee, hat Abstand nehmen lassen.

Claude Longchamp

8 Jahre Bundesrat sind genau richtig!

Die Freiheiten der Schweizer Bundesräte zu bleiben oder zu gehen, wie sie oder ihre Parteien es für gut finden, geht zu weit. Es braucht eine Amtszeitregelung mit klarer definierten Möglichkeiten und Grenzen für die Zeit in des Bundesregierung.

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Der jetzige Bundesrat ist im Umbruch, nötig ist es auch, die Regel für die Amtszeit in der Regierung zu ändern.

Aus meiner Sicht sind 8 Jahre im Bundesrat nötig und genug. Eine Legislatur ist meist zu kurz, mehr als zwei in der Regel zu lang. Das gilt mehr oder minder für kantonale RegierungsrätInnen. Nicht aber für BundesrätInnen. Und das ist nicht von Gutem.

Im Rahmen der Regierungsreform muss das heikelste Thema, die Amtszeitregelung der Bundesräte und Bundesrätinnen aufgenommen werden. Die Initiative müsste wohl vom Parlament ausgehen. Denn wir haben zwei offensichtliche Probleme: Zunächst können die BundesrätInnen bleiben, solange sie wollen. Und dann können sie gehen, wann sie wollen.

Zwischenzeitlich haben auch die Parteien gelernt, dass man auch erfolgreich taktieren kann. Der der Zeitpunkt eines Rücktritts aus dem Bundesrat legt die Chancen der denkbaren NachfolgerInnen mitunter ziemlich verbindlich fest. So können Wunschkandidaturen gefördert, und Bewerbungen, die man nicht will, gebremst werden. Das macht das Ganze nicht besser.

Zweien Legislatur sind richtig, weil es Aufgaben gibt, die nicht im Hauruck-Verfahren besprochen, geregelt und gelöst werden können. Eine wäre der Kohärenz der Sachpolitik abträglich. Bei drei Amtszeiten kennen wir ein anderes Phänomen: die entsprechenden BundesrätInnen äussern mitte der zweiten Amtsperiode dann Wunsch, noch einmal etwas Neues machen zu können, was dann in einem Departementswechsel endet.

Beides ist nicht sinnvoll: Weder braucht die Schweiz einen Politikwechsel im Legislaturrhythmus, noch haben wir Tausendsassas in der Bundesregierung nötig, die mehr als ein Departement leiten können. Vielmehr sind PolitikerInnen gefragt, die in vernünftiger Frist zur Lösung der Probleme in einem Sachbereich beitragen wollen.

Damit ist auch gesagt, dass die Rücktritte im Normalfall nicht irgendwann geschehen sollten, sondern am Ende einer Amtszeit. Da sind die RegierungsrätInnen in den Kantonen ehrlicher. Wenn sie zur Wahl antreten, verpflichten sie sich in der Regel auch, das angestrebte Amt ordentlich zu Ende zu bringen. Mehr von dem, würde auf Bundesebene nicht schaden.

Der vorgeschlage Modus würde wohl zu drei bis vier Rücktritten auf Ende Legislatur führen. Damit würden sich bei Neuwahlen viele Vorteile ergeben: Die individuelle Auswahl würde steigen, weil in der Kombination mehr BewerberInnen in Frage kommen. Auch parteipolitische Anpassungen liessen sich so besser bewerkstelligen, was den WählerInnenwillen vermehrt repräsentieren würde

Mit klaren Vorgaben könnte man vor allem unwürdige Diskussionen verhindern, wie sie in letzter Zeit vorkamen. Dass Bundesräte für 2 bis 3 Jahre gewählt werden sollten, wenn weil sie schon im Pensionsalter sind. Oder dass man BundesrätInnen nach mehr als 12 Jahren das Lola-Prinzip erklären muss.

Ich weiss, dass sind nur zwei Ideen, die einer weiteren Klärung bedürfen. Es sind aber zwei Erwartungen, die sich immer klarer herausschälen, wenn man die Nachteile des weitgehend deregulierten Verständnisses von BundesrätInnen studiert, die sich ergeben, wenn wir uns im vollen Uebergang befinden zwischen dem Bundesratsdasein als Lebensaufgabe und dem Profiverständnis der Regierungsarbeit.

Amtzeitregelung bedeutet deshalb, an den notwendigen Normen zu abreiten die es braucht, dass die guten PolitikerInnen, die wir haben, 8 Jahre ihre Zeit im öffentlichen Leben voll und ganz dem Regieren widmen wollen – und danach Schluss ist!

Bundesratwahlen und die Politikwissenschaft

Bundesratswahlen sind auch eine Leistungsschau für die Politikwissenschaft. Nötig wäre es, bald einmal ein politologisches Handbuch der Bundesratswahlen zu haben, dass den Wissensstand repräsentieren, die Forschung anregen, und die Politberetatung befruchten würde.

Bundesratswahlen kommen zwischenzeitlich häufiger vor als Parlamentswahlen. Und sie sind für die Politikwissenschaft eine gute Gelegenheit, die eigene Sache zu profilieren.

Iwan Rickenbacher in der deutschsprachigen Schweiz, Pascal Sciarini in der Romandie und Oscar Mazzoleni im italienischsprachigen Landesteil sind die Favoriten der Medien. Hinter ihnen sind Andreas Ladner, Michael Hermann, Regula Stämpfli, Georg Lutz, Hans Hirter und Silvano Möckli in Position.

Den Takt der öffentlichen Diskussion geben die Journalisten vor. Sie treiben die Parteien und KandidatInnen. Sie formulieren auch die Thesen, was ist, und lassen diese durch ExpertInnen deuten, manchmal bewerten – und lassen gelegentlich auch Spekulationen meist zu mehr oder minder aussichtsreichen Personen zu.

Eigentliche sollte es gerade umgekehrt sein: Es wäre die Aufgabe der Wissenschaft(en), die Thesen zu den Herausforderungen der Politik, Leistungen (und Misserfolge) des Regierungssystems zu formulieren resp. die Möglichkeiten und Grenzen der Wahlverfahren aufzuzeigen. Das gäbe dann die Basis, auf der einer wissenschaftlich angeleitete Berichterstattung über Wahlen, Kampagnen, Parteien und KandidatInnen erfolgen könnten.

Der Durchbruch zu einer inspirierteren und faktenreichereen Kommentierung von Bundesratswahlen durch PolitologInnen will indessen nicht. Das hat wohl auch selbstverursachte Gründe, denn die politologische Grundlagenforschung zu Bundesratswahlen hinkt der Realität hinten nach, statt sie zu befruchten!

Was der Wahlforschung bei Legislativwahlen in den letzten 20 Jahren teilweise gelang, und sie in eine gute Position vor, während und nach Nationalratswahlen brachte, blieb bei Exekutivewahlen bisher weitgehend aus,

Konkret: Wir sollten ein verbessertes Rating der politischen Parteien haben, das aufzeigen würde, wie die verschiedenen BewerberInnen organisatorisch, programmatisch und personell unterwegs sind, welche politischen Einflüsse zu erwarten sind, wenn sich Partei A oder B, KandidatIn X oder Y in einer Wahl durchsetzt.

Wir sollten auch vermehrt Wissen, welche Kriterien nebst der Parteizugehörigkeit bei einer Wahl effektiv Ausschlag gebend sind, und ob es Zusammenhänge gibt zwischen diesen und den Erfolgen während der nachfolgenden Regierungsarbeit. Ohne das spekulieren wir nur über die Bedeutung von Exekutiverfahrungen, Kenntnissen des Bundes(rats)mechaniken, erworbenen Kommunikationskompetenzen oder mitgebrachten Netzwerkverbindungen.

In den US beispielsweise hat sich die politologische und historische Präsidentschaftsforschung soweit spezialisiert, dass man Einflussfaktoren der Wahlchancen einzeln recht zuverlässig kennt und dass Heerscharen von ExpertInnen das Wirken der Präsidenten in Vergangenheit und Gegenwart nach explizit begründeten Kriterien beurteilen. Das hilft, objektivierte Bewertungen aufzugeben, gerade auch durch WissenschafterInnen und PolitbeoachterInnen.

In der Schweiz greift man bei solchen Gelegenheiten maximal auf das Standardwerk von Urs Altermatt zurück, dass Wahlen und Leistungen unserer Bundesräte in historischer Zeit zusammengestellt hat. Das Handbuch des politischen Systems der Schweiz bietet für die Gegenwart nichts vergleichbares an, sodass der eben emeritierte Freiburger Historiker angekündigt hat, in den nächsten zwei bis drei Jahren eine vollständig überarbeitete Neufassung herauszugeben.

Wann, frage ich, wagen sich die Politologien an eine Lexikon zu Schweizer Bundesratswahlen aus ihrer Perspektive, das den Forschungsstand abbilden und die mediatisierte Politbeobachtung anleiten würde?

Drei Thesen zum angekündigten Rücktritt von Moritz Leuenberger

Dass Moritz Leuenberger als Bundesrat zurücktreten würde, hatte man erwartet. Angesichts seines dritten Präsidialjahres, das 2011 in Aussicht stand, rechnete man mit einer Demission auf Ende 2011. Nun erfolgte sie heute auf Ende 2010.

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Schulreise 2010: Moritz Leuenberger mochte nicht mehr mitmalen, jetzt will er nicht mehr mitregieren

Moritz Leuenberger überraschte heute fast alle, als das Prestige eines Bundespräsidenten nicht als übergeordnete Frage bezeichnete, das einen Demissionszeitpunkt bestimme. Eher gelte das für das CO2-Gesetz, das er in diesem Jahr verbindlich aufgleisen konnte. Die Feier für den Gotthard-Durchstich nannte Leuenberger als vermutlichen Höhepunkte seiner Zeit als Infrastrukturminister, und genau so wichtig ist ihm, dass der Klimagipfel in Cancun Ende Jahr für seine Nachhaltigkeitspolitik zum grossen Erfolg wird. Doch dann ist definitiv Schluss.

Das alles sind aus der persönlichen Sicht eines Departementschefs nachvollziehbare Gründe für den vorläufigen Verbleib bei gleiochzeitig angekündigtem Rücktritt. Die sechs Monate, die bis zu seinem Ausscheiden verbleiben, öffne indessen auch politische Fragen.

Die vordinglichste Frage ist, ob es bis zur Wahl in der Wintersession nicht zu weiteren Rücktritten kommt. Derjenige des Finanzministers Hans-Rudolf Merz steht schon länger zur Debatte; seit neuestem wird erwogen, dass auch Micheline Calmy-Rey gehen sollte. Letzteres erscheint wenigstens gegenwärtig unwahrscheinlich. Beim FDP-Bundesrat liegen die Dinge jedoch etwas anders. Man spürt es förmlich, dass der persönlich und politisch angeschlagene Ausserrhödler gerne gehen möchte, seine Partei dies aber unter allen Umständen verhindern will. So ist nicht auszuschliessen, dass die Dynamik, die heute ausgelöst wurde, ein Nachspiel haben wird und SP bzw. FDP gemeinsam ihre Sitze im Bundesrat verteidigen werden.

Die zweite Frage ist, ob die parteipolitische Zusammensetzung im Bundesrat gleich bleiben wird. Der lädierten SP sitzen die meist siegreichen Grünen im Nacken. Gerne würden sie als neue Kraft in den Bundesrat einziehen, denn die Regierungsbeteiligung auf Bundesebene wäre ein Argumente gegen die Konkurrenz von grünliberaler Seite. Das Handicap der Grünen ist aber, hierfür jetzt nicht auf die SP-Stimmen zählen zu können, und eine weitere Partei, die dazu gewillt wäre, ist nicht in Sicht. Selbst die SVP ist bei aller Bereitschaft die Linke zu spalten, momentan darauf ausgerichtet, sich selber zu stärken, sei das zulasten der SP oder der FDP.

Die dritte Frage, die sich im Zusammenhang mit der Rücktrittsankündigung von Leuenberger stellt, ist die Entwicklung der laufende Regierungsreform. Dabei geht es zunächst um das Präsidium, dann um die Staatssekretäre, wie es der Bundesrat sieht. Im Parlament diskutiert man aber auch über Sitzzahlen und Departementsaufteilungen. Das UVEK ist unter Moritz Leuenberger gewachsen. Das alleine dürfte die Interessen all jener, die nicht die Nachfolge des Zürcher SP-Mannes antreten wollen, nähren, sich hier zu bedienen, oder selber Anspruch auf das Departement zu erheben.

Nicht zu vergessen ist, dass der Rücktritt Leuenbergers das Wahljahr medial und politisch eben lanciert hat. Personenfragen, Parteienzusammensetzung und Ausgestaltung der Regierungsreform werden 2011 genau so aktuelle sein wie heute, egal wer statt Moritz Leuenberger im Bundesrat sitzt.