Hypothesentest – am aktuellst möglichen Beispiel

(zoon politicon) Begriff, Aussage, Hypothese, Test. Das sind die vier Grundtermini der empirischen Forschung, auch der entsprechenden Politikforschung. Wissenschaftstheoretisch kann das zu zwei Bewertungen der Annahmen führen: die Verifizierung oder die Falsifizierung der Hypothese. Im ersten Fall gilt als empirisch bestätigt, und man kann unverändert mit ihr weiterarbeiten. Im zweiten Beispiel wurde sie wiederlegt, und man sollte sie modifizieren.

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Was damit gemeint ist, sei a heute aktuellst möglichen Beispiel aufgezeigt: Ich nehme die Entwicklung der Meinungsbildung vom Zeitpunkt der letzten Umfrage bis zum Abstimmungstag. Die Beispiele stammen aus der jüngsten Umfrage für die SRG SSR idée suisse Medien, die gfs.bern realisiert hatte, und den Abstimmungsergebnissen zu den Volksentscheidung vom 24. Februar 2008.

Dabei geht es um zwei verschiedene Formen der Meinungsbildung: den Meinungsaufbau bei unschlüssigen BürgerInnen mit Teilnahmeabsichten, und den Meinungswandel bei Menschen, die sich äussern wollen, eine anfängliche Entscheidungsabsicht haben, diese aber im Verlaufe des Prozesses der Meinungsbildung ändern.

Die Hypothesen wurde aus dem Dispositionsansatz abgeleitet. Sie sind für Volksinitiativen und Behördenvorlagen unterschiedlich:

Hypothesen zur Meinungsbildung bei Volksinitiativen kurz vor der Abstimmung
Bei Volksinitiative gehen wir davon aus, dass die Entscheidungen positiv prädisponiert sind, wenn Initiativen ein Bevölkerungsproblem aufnehmen, dass sich die Meinungsbildung aber negativ entwickelt, wenn sie die Kampagne vom Problem hin zur seiner Lösung und ihren Konsequenzen verlagert. Konkret erwarten wir, dass sich das Nein während des Abstimmungskampfes aufbaut, und sich das Ja maximal hält, meist sogar zurückgeht. Aus Unentschiedenen werden bei Volksinitiativen während der Schlussphase GegnerInnen.

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Die Grafik hierzu zeigt, dass sich die Erwartungen vollständig erfüllten. Der Nein-Anteil stieg von 55 auf 68 Prozent, der Ja-Anteil verringerte sich von 34 auf 32 Prozent. Der Anteil Unschlüssiger in der letzten Umfrage kann vollständig dem Nein-Lager zugerechnet werden.

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Die Hypothese wird also voll bestätigt, und zwar nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch nach Sprachregionen.

Hypothesen zur Meinungsbildung bei Behördenvorlagen kurz vor der Abstimmung
Der erwartete Mechanismus bei Behördenvorlagen ist anders. Wir gehen hier nicht zwingend von einer positiven Prädisponierung bei Volksinitiativen aus. Behördenvorlagen kommen zur Abstimmung, auch wenn sie kein gravierende Probleme aus Bevölkerungssicht behandeln.
Vielmehr bildet sich die Meinungsbildung während des Abstimmungskampfes aufgrund der Kampagnen beider Seiten. In der Schlussphase gehen wir davon aus, dass die Nein-Seite mehr Unschlüssige anzieht, als die Ja-Seite; das Mass indem dies geschieht ist aber offen.

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Im konkreten Fall, der Unternehmenssteuerreform erhöhte sich der Ja-Aneil um knapp 5 Prozentpunkte, jener der Gegner um gut 18 Prozentpunkte. Die Erwartung, dass sich die Unschlüssigen in beide Richtungen verteilen wird auch hier erfüllt.

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Die Verifikation der Hypothese gelingt generell gut, nach Sprachregionen in zwei von drei Fällen. Einzig in der italienischsprachigen Schweiz beobachten wir ein anderes Phänomen. Der Ja-Anteil nimmt hier leicht ab. Das kann man als partielle Widerlegung interpretieren.

Die Falsifizierung führt hier aber nicht zu einer allgemeinen Modifikation der Hypothese, weil die Widerlegung nur eine Untergruppe betrifft. Sie wirft aber neue Fragen auf, die zu testen sind: Kann der Spezialfall in der italienischsprachigen Schweiz regelmässig nachgewiesen werden? – Dann müsste man annehmen, dass die Eigenheiten der Meinungsbildung im Tessin anderes als in der Schweiz verlaufen. Ist dies nicht der Fall? – Unter dieser Bedingung wird man folgern, dass es sich um eine Ungenauigkeit der Befragung handelt, die sich zum Beispiel aus der geringeren Befragtenzahl in der italienischsprachigen Schweiz ergibt.

Testbilanz
Alles in allem sind aber die Hypothesen zur Meinungsbildung bei Volksabstimmung in den letzten Wochen, die aus dem Dispositionsansatz abgeleitet werden können, ausgesprochen robust. Sie wurden hier etwas vereinfacht diskutiert, weil wir die Effekte durch die Mobilisierung nicht berücksichtigt haben. Das ist angesichts der geringen Verschiebungen vertretbar.

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Mehr noch: Die Hypothesen sind unterschiedlich, je nachdem ob es sich um einen Behördenvorlage oder eine Volksinitiative handelt. Das kann man nur aus dem Dispositionsansatz ableiten, weil er von unterschiedlichen Vorbestimmtheiten von Initiativen und Behördenvorlagen aufgrund der Problemdefinition ausgeht.

Und dann noch ganz zum Schluss: Sie entsprechen nicht unbedingt dem common sense, sondern der wissenschaftlich erschlossenen Realität. Diese ist, weil sie den Grad an Rationalität in der politisch-medialen Praxis erhöht, klar besser als die Meinungen über sie!

Claude Longchamp