Diese Woche war ich auf Einladung der Schweizerischen Generalkonsuls in DĂŒsseldorf und hielt eine Rede vor der lokalen Deutsch – Schweizerischen Vereinigung. Das Thema war die Direkte Demokratie im aktuellen Umfeld. Hier ein kleiner Auszug daraus zum Schuldenmachen und zur Schuldenbremse in direkten und parlamentarischen Entscheidungen.
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“Richtig ist, dass es zwischen dem SteuernverstĂ€ndnis einerseits und Volksabstimmungen anderseits einen interessanten Zusammenhang gibt: Vereinfacht ausgedrĂŒckt gilt, dass direkte Demokratien zu tieferen Steuern fĂŒhren als reprĂ€sentative. Denn die StimmbĂŒrgerschaft ist, wenn sie ĂŒber die eigenen Steuerleistungen befinden muss, zurĂŒckhaltender als Politiker und Politikerinnen.
Zwar gibt es zwischen rechten und linken Parteien Unterschiede in der Steuerpolitik. Doch die Gemeinsamkeiten sind nicht zu ĂŒbersehen: Letztlich sind Parteien, die in Koalitionen regieren, daran interessiert, ihr jeweiliges Klientel zu begĂŒnstigen. Das kann in Form von staatlichen Umverteilungen geschehen; es kann aber auch als Steuerprivilegierung erfolgen. Letzteres ist vor allem in WahlkĂ€mpfen eine populĂ€re Forderung, verliert aber hĂ€ufig nach der Wahl an PrioritĂ€t. Denn dann regiert die staatliche Finanzierung von Projekten, die man realisieren will oder muss, und das kostet in der Regel.
Nun können wir auch in der Schweiz nicht ĂŒber das Budget des Bundes oder der Kantone in Volksabstimmungen abstimmen. Das ist nur auf der lokalen Ebene möglich. Auf den ĂŒbergeordneten Ebenen bleibt das die Aufgabe des Parlamentes. Die Instrumente der schweizerischen Volksrechte sind jedoch soweit offen, dass wir die Rahmenbedingungen von Budgets sehr wohl beeinflussen können. Die Schuldenbremse gehört eindeutig hierzu. Sie verlangt zwar nicht, dass jedes Budget ausgeglichen ist. Doch muss das im Verlauf eines Konjunkturzyklus der Fall sein. Eine solche Regelung lĂ€sst SpielrĂ€ume offen, verhindert aber chronische Defizite, deren Begleichung man spĂ€teren Generationen ĂŒberlĂ€sst.
In der stimmberechtigten Bevölkerung gibt es einen weit verbreiteten Konsens, wonach es sinnvoll ist, solche Schuldenbremsen einzufĂŒhren. Die gesamtschweizerische Volksabstimmung hierzu zeigte im Jahre 2001 eine UnterstĂŒtzung von ĂŒber 84 Prozent. Anders als die VorlĂ€ufer-Programme, nĂ€mlich Haushaltsziele, wie jede Regierung sie formuliert, fĂŒhrte die Schuldenbremse unmittelbar zu einem RĂŒckgang der Neuverschuldung und zu einer Stabilisierung der Verschuldung der Schweiz.
In einem Gutachten ĂŒber die modellhaften Auswirkungen der schweizerischen Schuldenbremse auf anderen Staatshaushalte kam die Konjunkturforschungsstelle der renommierten ETH ZĂŒrich zum Schluss, dass die fehlenden institutionellen Rahmenbedingungen der Hauptgrund ist, weshalb die Schuldenbremse nicht exportiert werden könne. Die UnabhĂ€ngigkeit des Parlamentes von der Regierung, wie sie in parlamentarischen Systemen unĂŒblich ist, und der Druck direktdemokratischer Entscheidungsverfahren wurden dabei explizit herausgestrichen.”
Das ganze Referat findet sich hier.


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