Kommt nun wegen Twitter das Ende der Wahlforschung?

Die Spatzen pfeifen es von den DĂ€chern: Twittern erschwert die Arbeit bei der Ermittlung von Wahlergebnissen. Das ist aber kein Grund fĂŒr Ueberreaktionen. Die Alternative zur Wahlforschung ist nicht twittern, sondern Regelung der Verteilung von und des Umgangs mit Ergebnissen.

twitter

Bei der Wahl des deutschen BundesprĂ€sidenten geschah es: Das vorliegende Ergebnis wurde aus dem innersten Kreis der Wissenden heraus nicht offiziell verkĂŒndet, sondern inoffiziell via Twitter, dem schnellsten Kurznachrichtendienst auf Internet. In Deutschland diskutiert man nun ernsthaft, am 27. September 2009, dem Wahltag fĂŒr das deutsche Parlament, die Forschung zur Ermittlung des Wahlergebnisses einzuschrĂ€nken.

Meine Meinung hierzu: Das Problem ist nicht zu unterschĂ€tzen, der vorgeschlage Lösungsanatz geht in diesen in die falsche Richtung. Es braucht keine Behinderung der Wahlermittlung durch offizielle oder offiziöse Stellen, sondern eine publizistische FĂŒhrung der Kommunikation von Ergebnissen.

Die Oeffentlichkeit hat ein Recht, schnell und korrekt ĂŒber den Wahlausgang informiert zu werden. Je besser das gelingt, desto geringer ist der Spielraum fĂŒr Spekulationen und Fehldeutungen des Wahlresultates. Jede EinschrĂ€nkungen von Hochrechnungen und exit-polls am Wahltag öffnet nur das Fenster hierzu.

Richtig ist, dass sich die Kommunikationsprobleme mit Twitter, SMS und mails erhöhen. Wer Insider-Informationen hat, kann diese verwenden, um gezielte Mobilisierungskampagnen in buchstÀblicher letzter Minute zu starten. Das darf nicht möglich werden.

Deswegen ist es wichtig, die Kommunikationswege bei der Resultateermittlung genau zu kontrollieren. Diese hat sich nach den BedĂŒrfnissen der Oeffentlichkeit zu richten. Die spezifischen Interessen der Parteien sind hier massgeblich.

Geordnete Kommunikation von Wahlergebnissen entsteht nach meiner Erfahrung bei Hochrechnungen von Schweizer Abstimmungen …

erstens, wenn zwischen dem Vorliegen erster Teilergebnisse und dem Gesamtresultat möglichst wenig Zeit verstreicht;
zweitens, wenn Wahlforschung zur Ergebnisermittlung nicht behindert wird, sondern so schnell wie nur denkbar Resultate vorlegen kann, und
drittens, wenn die daran beteiligten Personen verpflichtet werden, sich an einen strikten Kodex fĂŒr die Informationsverwendung einzig zum bestimmten Zweck zu halten.

Das Zwitschern im Internet ist weder ein Ersatz fĂŒr die Wahlforschung, noch ist es eine Gefahr fĂŒr Wahlen, wenn alle Beteiligten auf die ĂŒbergeordneten Zielen einer demokratischen Wahl verpflichet werden und die Regelungen hierzu rechtzeitig entsprechend erlassen werden.

Claude Longchamp

2 Responses to “Kommt nun wegen Twitter das Ende der Wahlforschung?”


  1. 1 marius

    Twitter ist diesbezĂŒglich sowieso nicht das Thema. Ich kann in diesem Zusammenhang zum GlĂŒck einen lesenswerten Kommentar aus dem Heise Online-Forum zitieren:

    Exit-Polls sind wichtiger Bestandteil der Wahlbeobachtung. Sie sind
    in der Regel gerade dort verboten, wo von Wahlen von Staats wegen
    manipuliert werden. Bei der Beobachtung der letzten Kommunalwahlen
    der DDR im Jahre 1989 durch BĂŒrgerrechtler haben Exit-Polls eine
    wichtige Rolle beim Nachweis des Wahlbetruges gespielt. Wer
    Exit-Polls behindert oder verbietet, befindet sich in der
    zweifelhaften Gesellschaft zahlreicher Diktatoren.

    Die Veröffentlichung von Exit Polls wÀhrend der Wahlzeit ist
    allerdings tatsĂ€chlich nicht wĂŒnschenswert. Sie ist aber schon jetzt
    eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 EUR geahndet wird (§32
    und 49a BWahlG). Eine Veröffentlichung im Ausland dĂŒrfte allerdings
    kaum zu ahnden sein, auch die Wahlstraftaten (Wahlbehinderung und
    FÀlschung, WÀhlernötigung, -tÀuschung und -bestechung, §§ 107ff StGB)
    sind nur strafbar, wenn sie von Deutschen oder in Deutschland
    begangen werden. Wenn dem Gesetzgeber das Drohpotential der
    Ordnungswidrigkeit nicht ausreicht, hat er hier ja noch eine Menge
    Gestaltungsspielraum.

    Die vorzeitige Veröffentlichung des Ergebnisses der Wahl des
    BundesprÀsidenten bei Twitter hat wirklich gar nichts mit der
    Problematik zu tun. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war der
    Wahlgang bereits beendet, kein Mitglied der Bundesversammlung wurde
    durch die Veröffentlichung des Ergebnisses in seiner Entscheidung
    beeinflusst. Es ist selbstverstÀndlich, dass die AuszÀhlung der
    PrÀsidentenwahl parlamentsöffentlich ist (d.h. das die Mitgleider der
    Bundesversammlung bei der AuszÀhlung genauso zuschauen können wie wir
    WĂ€hler bei einer Parlamentswahl). Wenn das Ergebnis dann auch nach
    außerhalb des Parlaments dringt, dann nimmt das vielleicht der
    VerkĂŒndung des Ergebnisses die Feierlichkeit, Ă€ndert an dem Ergebnis
    selbst jedoch nichts mehr.

    Das BundestagsprÀsidium tÀte gut daran, lieber auch solche
    AuszĂ€hlungen im Fernsehen zu ĂŒbertragen, als sich ĂŒber die
    Twitter-Kinkerlitzchen aufzuregen. Übertragen auf die Bundestagswahl
    entspricht eher Twitter-”Skandal” eher dem Szenario, dass Personen,
    denen nach 18 Uhr Teilergebnisse bekannt werden, diese fĂŒr
    Hochrechnungen verwenden, veröffentlichen und diskutieren – bevor der
    Bundeswahlleiter gegen Mitternacht sein vorlÀufiges amtliches
    Endergebnis veröffentlicht. Ach das ist ganz normal? Ach so.

    http://www.heise.de/newsticker/foren/S-unbedingt-lesenswert/forum-161417/msg-16966056/read/MD5-bd9dcd23fb5630171ce2820d0ba8415b/postvote-2/

    In der Schweiz bereitet mir ĂŒbrigens Sorgen, dass es keine nennenswerte Wahlbeobachtung gibt, Exit-Polls sind sinnvoll gar nicht möglich. Beim AuszĂ€hlen von Stimmzetteln dĂŒrfte der Föderalismus allzu grosse Mauscheleien verhindern, beim zunehmend verwendeten E-Voting hingegen muss man einer staatlichen «Black Box» ohne weitere Kontrolle vertrauen.

  2. 2 cal

    Danke, marius.
    Ich stimme mit der Stossrichtung des Kommentars ĂŒberein. Publizistische FĂŒhrung ist gefragt, nicht EinschrĂ€nkung der Ermittlungen.

    Ganz ohne ist man in der Schweiz ja nicht: Es gibt es in der Schweiz die Möglichkeit der NachzĂ€hlungen, wenn begrĂŒndeter Verdacht auf Fehler vorliegen.
    Die NachzĂ€hlung bei der SVP-Asylinitiative ergab damals tatsĂ€chlich, dass gewisse Fehler vorlagen, sich aber in der Summe fast ganz neutralisierten. Das spricht dafĂŒr, dass sie nicht als geordnete Wahl- resp. Abstimmungsmanipulation entstanden, sondern wohl eher aus Unachtsamkeit oder NachlĂ€ssigkeit.
    Exitpolls sind wegen der brieflichen Stimmabgabe in der Schweiz fast ganz sinnlos.

    Uebrigens: e-Voting ist in der Schweiz noch in der Probephase, wird nicht wirklich (das heisst in relevantem Mass) zur Resultateermittlung eingesetzt.

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