Worüber wir am 5. Juni 2016 abstimmen (1): das neue Fortpflanzungsmedizingesetz

Hier beginnt kleine Serie politologischer Voranalysen zu den kommenden Volksabstimmungen. Heute ist das neue Fortpflanzungsmedizingesetz.

Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) steht nicht im Vordergrund der Volksabstimmungen vom 5. Juni 2016. Aus Sicht der Meinungsbildung ist der Fall jedoch interessant, denn bereits am 14. Juni 2015 wurde über den zugrunde liegenden Verfassungsartikel entschieden. 62 Prozent der Stimmenden befürworteten ihn, 38 Prozent lehnten ihn ab. Ein Teil der unterlegenen Minderheit ergriff gegen das Gesetz zur Umsetzung der Verfassungsnorm das Referendum und lieferte rechtzeitig rund 61000 Signaturen ab. Die politologisch relevanten Fragen lautet nun:
. Wiederholt sich das Ergebnis in der zweiten Abstimmung?
. Haben die Stimmberechtigten genug von wiederkehrenden Vorlagen?
. Oder zeigen sie sich kritischer, wenn es um konkrete Sachen geht.

Das Profil der Opponenten

Die VOX-Analyse machte mittels einer Repräsentativbefragung nach der Abstimmung klar, wer die Opponenten gegen die Verfassungsnorm waren: Personen aus Familien mit grosser Kinderzahl, solche mit einer überdurchschnittlichen Kirchgangshäufigkeit und TrägerInnen traditioneller Werte waren unter ihnen überdurchschnittlich vertreten. Wählende aus konservativen Parteien, namentlich der SVP, kamen ebenso vermehrt vor. In der Regel waren dies auch Personen mit Misstrauen in die Behördenarbeit. Regional gesprochen war das Nein ein Phänomen namentlich der deutschsprachigen Schweiz, vor allem im Alpen- und Voralpengebiet, aber auch in der Ostschweiz mit katholischer Bevölkerungsstruktur war es häufiger als das Ja.
Analysen am Abstimmungstag mit Kantons-, Bezirks- und Gemeindeergebnisse zeigten, dass das Raummuster an Zustimmung und Ablehnung am klarsten jenem der Verfassungsabstimmung über Forschung am Menschen glich. Es war auch jenem der Stammzellenforschung verwandt, und brauchbare Bezüge gab es zum Epidemiengesetz. Daraus lässt sich als These für die kommende Abstimmung ableiten: Bei der Entscheidung zum Fortpflanzungsmedizingesetz handelt es sich um eine Abstimmung, die fortschritts- und wissenschaftskritische Positionen im Bereich der Fortpflanzung, der Gentechnik und des Impfens von Mensch und Tier anspricht.
Im aktuellen Umfeld agiert mit der EVP eine gesellschaftskonservative Kraft an vorderster Front. Unterstützung erhielt sie aus gentechnik-kritischen Kreisen und Interessenvertretern der Behinderten, die aus eigenen Beweggründen Unterschriften sammelten. Im Parlament war die Front etwas breiter, wenn auch minderheitlich.

Die wichtigen Entscheidungsgründe

Gemäss VOX-Analyse dominierten ethische Motive bei der Entscheidung der Gegnerschaft. Dazu zählen Kritiken am Eingriff der Technik in die Natur oder Qualitätskontrollen beim Menschen. Hinzu kamen Bedenken gegenüber künftigen Entwicklungen, die nicht einmal geplant sein müssen. Ihre Widersacher waren für die Verfassungsänderung, weil die Präimplantationsdiagnostik (PID) im Ausland Tatsache sei und Vorteile zum Wohle der Eltern und des Kindes habe. Hinzu kam eine generelle Forschungsfreundlichkeit.
Populärstes Einzelargument in der Kampagne vor der Volksabstimmung war, es mache mehr Sinn, eine Eizelle auf schwerwiegende Krankheiten zu untersuchen bevor man sie einsetze, als danach eine Abtreibung vornehmen zu müssen. Drei Viertel der Stimmenden teilten diese Auffassung. Scharf polarisierten dagegen die Ansichten, ob man die PID zulassen solle, sodass Paare nicht ins Ausland reisen müssten respektive der Vorwurf, Menschen mit Behinderungen würden der PID wegen als lebensunwerte betrachtet. Ersteres erwies sich schliesslich als mehrheitsfähig, letzteres nicht – ganz entsprechend dem Endresultat.
Die VOX-Analyse nannte die Entscheidung relevant für die Verfassung einer Gesellschaft. Eine bemerkenswerten Minderheit stufte sie als schwierig ein. Auch die Voruntersuchungen unseres Instituts für die SRG-Medien betonten die Ambivalenz in der Entscheidungsfindung der BürgerInnen. Selbst wenn man am Schluss Ja sagte, sei man zu Beginn zögerlich gewesen. Die spezifische Meinungsbildung zur Verfassungsnorm habe sich nicht spontan eingestellt. Vielmehr entstand sie erst unter Eindruck der Pro- und Kontra-Kampagnen. Dabei zeigte sich, dass Menschen, die sich mehr mit dem Thema beschäftigten und besser informiert waren, weniger Bedenken hatten, derweil diese bis zum Schluss bestehen blieben, wenn die Involvierung ins Kampagnengeschehen und der Informationsstand bei einer Person gering blieben.
Typisch hierfür war die Bilanz des Forschungsinstituts für Oeffentlichkeit und Gesellschaft (foeg), die einer Medieninhaltsanalyse basierte. Demnach war die Berichterstattung im Abstimmungskampf eher flau, aber von einem mehrheitlichen Wohlwollen geprägt. Sie informierte in erster Linie, und sie legte die Basis für die Entscheidung Unschlüssiger Richtung Ja.
Aus der Sicht der Meinungsbildung handelt es sich um eine nicht wirklich vorbestimmte Entscheidung mit einem klaren Meinungsaufbau dank dem Abstimmungskampf. Oder anders gesagt: Abstimmungen wie die zur Präimplantationsdiagnostik brauchen eine Informationskampagne, denn sie sind für die Mehrheit alltagsfern. Sie werden angenommen, wenn diese den individuellen Nutzen zeigt und die Limitierung neuer Möglichkeiten der wissenschaftlichen Techniken klar macht.

Eine vorläufige Zwischenbilanz
Mit Blick auf die kommende Abstimmung gehen wir als Annahme von einer mehrheitlichen Zustimmung mit einem verwandten Profil und einer vergleichbaren Begründung aus. Offene Punkte sind, ob es mehr oder weniger Zustimmung im Vergleich zur Präimplantations-Abstimmung geben wird. Für Ersteres würde der geringe Abstand zwischen den beiden Abstimmungen sprechen. Relevante Kontroversen in der Öffentlichkeit zum Thema haben seit Juni 2015 nicht stattgefunden. Das könnte zur Auffassung führen, dass man den Sinn einer erneuten Abstimmung zum Thema nicht versteht und aus Trotz diesmal Ja stimmt. Ein neues Motiv wäre die Zwängerei, die sich aus der erneuten Entscheidungsnotwenigkeit ergäbe.
Denkbar ist aber auch das Gegenteil. Dieses geht davon aus, dass Grundsatzentscheidungen weniger kontrovers sind, derweil sich die Debatte bei Gesetzesvorlagen erfahrungsgemäss gerade an konkreten Sachfragen entzündet und angesichts der vorhandenen Ambivalenz auch zu mehr Opposition führen kann. Dafür spricht, dass in der parlamentarischen Behandlung vielfach betont wurde, generell sei man für das neue Verfahren, im speziellen unterstütze man aber nicht jede Forderung, die Eingang in die Gesetzesvorlage gefunden habe. Diese stimmen kamen von Exponentinnen verschiedenster Richtung, was die kommende Meinungsbildung beeinflussen kann.
Dennoch, auch politkulturelle Analysen der Schweizer Wertelandschaft im internationalen Vergleich legen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung nahe. In den systematischen Befragungen des World Value Survey erscheint die Schweiz nämlich recht stabil als Land mit einer vorherrschend säkular-rationalen politischen Kultur, die sich klar von traditionell-religiösen Kulturen unterscheidet. Wissenschaftsaffine Vorlagen mit Nutzen im Alltag werden ohne gravierenden Mangel mehrheitlich unterstützt.

Claude Longchamp