Die Vorbereitung der Hochrechnung zur Personenfreizügigkeit beginnt

Keine drei Wochen geht es mehr bis zur Volksabstimmung vom 8. Februar 2009. Zeit mit den Vorbereitungen der Hochrechung zur Personenfreizügigkeit zu beginnen. Und erstmals einen Einblick zu gewähren in die Arbeit des Teams, das es an Abstimmungssonntagen weiss, bevor man es weiss.

Hochrechnungen basieren darauf, dass man aus Teilresultaten auf das gesamte Ergebnis schliesst. Das ist ganz einfach. Weniger einfach ist aber die Frage, welche Teilresultate geeignet sind.

Die erste Annahme, die wir für Hochrechnungen hatten, war: Es gibt eine oder einige zuverlässige Gemeinden, die immer so stimmen, wie die Schweiz. Schön wärs, sage ich heute, nachdem ich seit dem 6. Dezember 1992 alle eidgenössischen Volksabstimmungen hochgerechnet habe, denn es gibt die schweizerische Mustergemeinde nicht. Es gibt maximal pro Themen- oder Konfliktbereich wiederkehrende Gemeinden, die im Landesmittel stimmen. Doch selbst das gibt keine hinreichend genaue Hochrechnung.

Die zweite Annahme ist schon besser: Es gibt Kantone, die in einem Themenbereich oder Konfliktmuster genau gleich wie die Schweiz stimmen oder in einem wiederkehrenden Verhältnis zum nationalen Mittel abweichen. Damit kann man erfahrungsgemäss schon besser arbeiten. Den es ist zwar schon deutlich präziser, aber nicht besonders schnell. Verbessert werden kann es, wenn man bei den schnellsten Kantonen weiss, wie viel sie in der Regel vom nationalen Mittel abweichen. Und nur mit ihnen rechnet.

Die dritte Annahme ist die beste: Es gibt in jedem Kanton Gemeinden, die in einem Themenbereich oder Konflitkmuster gleich wie der Kanton stimmen und schnell sind. Sie können stellvertretend für das Kantonsergebnis verwendet werden, bis dieses vorliegt, und diese lässt, effektiv oder mit Stellvertretern Rückschlüsse auf das gesamtschweizerischen Resultat zu.

Letzteres, und nur letzteres, nennen wir Hochrechnung.
Das Mittlere entspricht der Trendrechnung.
Das Erste heisst bei uns high-speed.

Die high-speed-Rechnung wird nie veröffentlicht. Sie dient dem Hochrechnungsteam nur als erster Gradmesseer, um sich auf möglicher Ergebnisse einzustellen. Die Ergebnisse der Trendrechnung werden über die Sender der SRG kommuniziert, jedoch nur in qualitativer Hinsicht. Der maximale Schätzfehler beträgt hier noch 5 Prozent. Deshalb geben wir keine Zahlen heraus, aber Einschätzungen zur Mehrheit. Die Hochrechnung selber ist das Herzstück. Sie muss an Abstimmungssonntage spätestens um 14 Uhr kommuniziert werden, und sie muss bis auf 2 Prozentpunkte mit dem Abstimmungsergebnis übereinstimmen.

Was sie auch tut: Die mittlere Abweichung der Hochrechnung vom Endergebnis beträgt genau 1 Prozent. Im Einzelfall sind wir schon mal genauer; es kommt aber auch vor, dass wir 2 Prozent abweichen.

So einfach ist das. Wenn man weiss, was der Themenbereich resp. das Konfliktmuster beträgt. Das nämlich ist der Trick. Doch davon später …

Claude Longchamp