Was man zum Ausgang der Volksabstimmungen vom 22. September 2013 weiss – und was nicht.

Bei Wahlen haben 3 Wochen vor dem entscheidenden Tag 9 von 10, die sich beteiligen wollen, eine bestimmbare Absicht, wen sie wählen wollen. Bei Abstimmungen liegt der Wert deutlich tiefer, was Prognosen erschwert.

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Heute erscheint die SRG-Befragung zu den Volksabstimmungen vom 22. September 2013. Interviewt wurden hierzu von gfs.bern 1406 repräsentativ ausgewählte Stimmberechtigte. 45 Prozent wollen sich bestimmt beteiligen, sagt die Hochrechnung der Befragungsergebnisse. Berücksichtigt man nur diese, ist die Meinungsbildung bei der Aufhebung der Wehrpflicht fortgeschritten, bei den Ladenöffnungszeiten im Mittel, beim Epidemiengesetz unterdurchschnittlich. Jeweils zwei Zahlen belegen das:

. Nur 6 Prozent wussten gar nicht, wie sie bei der Wehrpflicht-Vorlage stimmen sollten, weitere 27 Prozent hatten eine nur einigermassen gerichtete Absicht, ohne schon entschieden gewesen zu sein.
. Bei der Tankstellenvorlage waren 7 Prozent ganz unschlüssig, zusätzlich 33 Prozent eher.
. Klar höher fielen die Werte zum Epidemiengesetz aus. 12 Prozent äusserten in der Befragung keine Stimmabsichten, weitere 39 Prozent eher.

Gründe hierfür gibt es verschiedene. Als Erstes sei die Intensität des Abstimmungskampfes erwähnt: Namentlich zum Epidemiengesetz bleibt diese zurück. Die beiden anderen Vorlagen finden mehr mediale Aufmerksamkeit, erhitzen die Gemüter aber weniger als auch schon. Typisch hierfür: Über die 1:12 Initiative, deren Volksentscheid erst am 24. November 2013 fällt, wird jetzt schon mehr debattiert. Und auch der Gripen-Kauf ist spannender als die nächste Volksabstimmung. Nimmt man die Entwicklung von der ersten zur zweiten Umfrage als Massstab für Kampagnenwirkungen, haben diese die kollektive Entschiedenheit bei den Tankstellenshops um 9 Prozentpunkte erhöht, bei der Wehrpflicht-Vorlage um 7 Prozentpunkte. Beim Epidemiengesetz ist, auf aggregierter Ebene, keine Veränderung feststellbar.

Als Zweites sei die Vorentschiedenheit der Bürgerschaft erwähnt. Bei einfachen und alltagsnahen Vorlagen wissen Herr und Frau Schweizer auch ohne Kampagnen, was sie stimmen wollen. Bei der Armee-Vorlage waren das 7 Wochen vor dem Abstimmungstag 60 Prozent der Beteiligungswilligen, bei den Tankstellenshops 51 von Hundert, und beim Epidemiengesetz lag der Wert mit 48 Prozent unter der Hälfte. Massgebliche Ursachen sind der reelle oder symbolische Bezug zum Alltag der BürgerInnen, die Möglichkeit, sich auf einen Blick eine Meinung zu bilden, und die Erfahrungen, die man mit dem Thema hat. Das ist bei der Wehrpflicht-Vorlage alles gegeben gewesen. Bei den beiden anderen Vorlagen war das nicht der Fall, denn die interessenmässige Betroffenheit ist zielgruppenspezifischer, und ohne Studium der Vorlageninhalte kann man die aufgeworfene Abstimmungsfrage nicht wirklich beantworten.

Was nun sind die Konsequenzen? Zunächst sei die Sicherheit erwähnt, mit der ein bestimmtes Abstimmungsergebnis feststeht. Das ist bei der Wehrpflicht im üblichen Masse der Fall, bei den Tankstellenshops etwas weniger, und beim Epidemiengesetz ist eigentlich noch vieles möglich. Sodann liegt, unter Einbezug der ermittelten Stimmverhältnisse nahe, dass die GSoA-Initiative durchfällt, während die Entscheidung bei der Änderung des Arbeitsgesetzes auf Messersspitze zustrebt. Der Ausgang ist letztlich offen. Beim Epidemiengesetz ist der Zielbereich am grössten, doch ist die Ja-Seite im beschränkten Vorteil, denn sie hat unter den Entschiedenen einen Vorsprung von 10 Prozentpunkten.

Die daraus abgeleiteten Titel des Forschungsberichtes lauten:

“Tankstellenshop-Vorlage nach wie vor offen”
“Befürworter des Epidemiengesetzes unverändert im Vorteil”
“Nein zur abschaffung des Wehrpflicht gefestig.”

Claude Longchamp