Was Oesterreich aus der Beteiligung bei Sachabstimmung in der Schweiz lernen kann

Oesterreich stimmt an diesem Wochenende ab. Nebst dem Ausgang in der Sache, der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht, interessiert die Beteiligung. Gerechnet wird mit einer Teilnahmequote leicht über 40 Prozent. Was weiss man dazu aus Schweizer Sicht?

Die mittlere Stimmbeteiligung bei eidgenössischen Volksabstimmungen liegt gegenwärtig bei 43-44 Prozent. Sie ist damit tiefer als die Wahlbeteiligung der letzten 10 Jahren. Wahlen, die seltener stattfinden, für die Parteien entscheidend sind, mobilisieren generell mehr BürgerInnen als Sachentscheidungen von unterschiedlichem Stellenwert.

Diskussionen zur Stimmbeteiligung haben in der Schweiz stark nachgelassen. In den 70er Jahren sank die Stimmbeteiligung, und manche interpretierten das als Folge des spät eingeführten Frauenstimmrechts. Vordergründig war das nicht falsch, denn die politische Partizipation der Frauen ist etwas weniger ausgeprägt als die der Männer. Hintergründig ist das aber keine gute Erklärung: Weder für die Höhe, denn die wird in erster Linie durch die Schulbildung bestimmt, denn es gilt, je höher diese ist, desto eher kommt es zu Stimm- und Wahlbeteiligung und der mittlere Schulabschluss ist bei Frauen etwas tiefer als bei Männer; noch für den Trend, denn nach 1971 entwickelte sich auch die Stimmbeteiligung der Männer zurück. Mit der Repolitisierung der Schweiz angesichts der EU- und Ausländerfragen sind diese Trends in den 90er Jahren allerdings weitgehend gestoppt worden. Die mittlere Stimmbeteiligung ist seither wieder steigend und hat sich zwischen 40 und 45 Prozent eingependelt.

Wichtiger als die rein quantitativen Aspekte der Stimmbeteiligung sind die qualitativen. Die Forschung konnte ausführlich belegen, dass zwischen generellem politischen Interesse, Informiertheit bei Sachentscheidungen und Beteiligung ein relevanter Zusammenhang besteht. Mit anderen Worten: Wer sich in der Schweiz an Sachabstimmungen beteiligt, ist besser informiert als Abwesende, und dies erfolgt auf einem vergleichsweise höheren politischen Interesse. Damit reguliert die Politisierung die Meinungsbildung in erheblichem Masse und diese bestimmt die Beteiligung massgeblich. Auf die Qualität der Entscheidung hat dieser Mechanismus nur Vorteile.

Entsprechend verzichtet die Schweiz heute weitestgehend aus Zwangsmassnahmen wie Bussen oder Anreize wie Vorteile für BürgerInnen, die sich beteiligen. Strafen wären kaum mehr durchsetzbar, und die Absicht, politische Beteiligung mit ökonomischen Privilegien heben zu können, hat kaum Wirkungen gezeigt. Vorteilhaft auf die Stimmbeteiligung wirkt sich dagegen die Einfachheit der Stimmabgabe aus. Der Uebergang vom Urnen- zum Postgang hat die Beteiligung etwas erhöht, denn es ist für die meisten einfacher, in den letzten 20 Tagen vor dem Abstimmungssonntag ihre Stimme brieflich abzugeben, als sich zu bestimmten Urnenöffnungszeiten zu amtlichen Stellen zu gehen. Die Erfahrungen mit der e-voting sind noch zu gering, um gesicherte Aussagen machen zu können, ob auch diese Neuerung zur Steigerung der Stimmbeteiligung beitragen wird.

Ueberhaupt, man muss Abschied nehmen von der Vorstellung, es würden sich immer die gleichen BürgerInnen bei Volksabstimmungen beteiligen. In viel höherem Masse als bei Wahlen variiert die individuelle Stimmbeteiligung von den Umständen wie dem Thema der Vorlage, der medialen Thematisierung während des Abstimmungskampfes, aber auch der Politisierung in den Wochen vor der Abstimmung. Schliesslich trägt auch die Spannung über den Ausgang einer Sachentscheidung zur Mobilisierung des Elektorates etwas bei.

Das hat mit folgender Verhaltensdisposition zu tun: Rund ein Viertel der Stimmberechtigten beteiligt sich auf eidgenössischer Ebene immer, sprich unabhängig von den Entscheidungsgegenständen. Rund die Hälfte macht ihre Teilnehme genau davon abhängig. Knapp ein Viertel nimmt nie teil. Entsprechend variiert die Stimmbeteiligung von Abstimmungstag zu Abstimmungstag massiv. Bei der EWR-Entscheidung im Jahre 1992 gab es mit 79 die höchste Stimmbeteiligung seit Einführung des Frauenstimmrechts. Die tiefste lag, im Jahre 1972 bei 26 Prozent.

Die geringsten Beteiligungswerte resultieren immer dann, wenn man über Vorlagen abstimmt, die wenig Betroffenheit auslösen und das spezifische Interesse an der Entscheidung gering bleibt. Das potenziert sich, wenn über nur eine Vorlage abgestimmt wird. Wird gleichzeitig über mehrere entschieden, steigt die Beteiligung im Mittel an, denn es summieren sich verschiedene spezifische Teilnahmegründe. Allerdings, gleichzeitig steigen die materiellen Anforderungen an die BürgerInnen, was die Teilnahme wiederum erschwert, sodass sich die Effekte bei 4-5 gleichzeitigen Entscheidungen wechselseitig aufheben. Kampagnen der Komitees erhöhen die Beteiligungsabsicht mit näher rückendem Abstimmungstermin. Meist stellt sich eine ungefähre Beteiligungshöhe mit Beginn des Abstimmungskampfes ein; eine zusätzliche Mobilisierung in den letzten 4 bis 6 Wochen von 5-10 Prozent ist die Regel.

Die politischen Dispositionen des Elektorates ändern sich qualitativ nicht wesentlich, wenn die Beteiligung zwischen 30 und 50 Prozent schwankt. ParteisympathisantInnen bilden die Mehrheit die teilnimmt, und die Polarisierung vor einer Entscheidung führt in der Regel zu eine vermehrten Mobilisierung auf linker wie auf rechter Seite. Beteiligungen von mehr 50 Prozent sind eher selten und meist nur mit populistischen Kampagnen erreichbar, was den Anteil misstrauischer BürgerInnen unter den Stimmenden überproportional ansteigen lässt. Die Behörden haben das längst begriffen: Die Forderung, Abstimmungen nur gelten zu lassen, wenn sich mindestens die Hälfte beteiligt, wurde in den frühen 90er Jahren zu letzten Mal erhoben. Denn zwischenzeitlich haben die meisten PolitikerInnen, die etwas realisieren wollen, verstanden, dass bei hoher Beteiligung das Misstrauen unter den EntscheiderInnen steigt. Würden sich in der Schweiz alle Berechtigten beteiligen, wäre das Politisieren erschwert: Die Steuern würden drastisch gesenkt, die Armee würde womöglich abgeschafft und Tempo-Limiten auf Autobahnen würden nur noch stören. Generell trägt die mittlere Stimmbeteiligung in der Schweiz zur Mässigung bei.

Stärker noch als die Wahlbeteiligung hat sich die Stimmbeteiligung in der Schweiz im Empfinden der Bürgerschaft von der Pflicht zum Recht einer etwas wechselhaft politisch interessierten Bürgerschaft entwickelt: Vorstellungen des Verhaltens eines guten Bürgers sind namentlich in nachrückenden Generationen stark rückläufig, derweil die Beteiligung aus Interesse wichtiger wird. Dank gezielter Massnahmen beispielsweise zur Hebung des politischen Bewusstseins von Frauen konnten die Unterschiede zwischen den Geschlechtern verringert werden. Heute kennen wir Abstimmung mit ausgeglichener Beteiligung. Bis jetzt ist dies bezüglich des Alters nicht gelungen. Nach wie vor werden politischen Entscheidung in der Schweiz durch BürgerInnen zwischen 50 und 75 Jahren bestimmt, während namentlich jüngeren vermehrt fern bleiben.

Mein grösste Spannung im Vergleich der Stimmbeteiligung in Oesterreich und der Schweiz ist denn auch hier: Ist die Teilnahme der jüngeren Generationen in unserem Nachbarland bei jüngeren Menschen grösser, weil sie den Wandel der Partizipationsmöglichkeiten mehr wollen als die älteren, während dies in etablierten Direktdemokratien kein vergleichbar starkes Bedürfnis mehr zu sein scheint?

Claude Longchamp