Der Plan B bei einem Nein zur Personenfreizügigkeit

Juristen, die für die SVP Gutachten machen, glauben nicht, dass bei einem Nein zur Personenfreizügigkeit am 8. Februar 2009 die Bilateralen I gekündigt werden müssen. Sie argumentieren, es könne zu einer zweiten Volksabstimmung am 27. September kommen, bei der man über Fortsetzung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit getrennt abstimme. Die Fortsetzung der Personenfreizügigkeit werde dann sicher angenommen, was reiche, um die Bilateralen nicht zu gefährden. “Es gibt keinen Raum für Spekulationen und Spielen auf Zeit”, erklärt dazu der EU-Botschafter in der Schweiz, Michael Reiterer.

Die Position der SVP
Man weiss es: Die SVP lehnt die Vorlage zur Personenfreizügigkeit ab, obwohl es in der Partei Stimmen dafür und dagegen gibt. Am liebsten hätte man eine Vorlagenteilung gehabt, am zweitliebsten würden man diese noch bekommen. So könnte der Wirtschaftsflügel sein Ja zur bisherigen Personenfreizügigkeit durchsetzen, während die nationalkonservative Teil der Partei Nein zur Erweiterung sagen könnten.

Im Umfeld der SVP kursiert seit geraumer Zeit ein juristisches Gutachten, wie es bei einem Nein am 8. Februar 2009 weiter gehen könnte. Verfasst hat es der Jurist Manuel Brandenberg aus Zug, gleichzeitig Präsident der SVP der Stadt Zug. Darin wird bestritten, dass die Schweiz nach einer Ablehnung der Vorlage die Nicht-Weiterführung des Abkommens zur Personenfreizügigkeit und damit auch das Ende der Bilagteralen I mitteilen müsse. Denn es sei seinerzeit nur festgehalten worden, dass man über die Fortsetzung abstimmen müssen, nicht aber wann das zu erfolgen habe.

Die Szenarien
Der Parteigutachter schlägt vor, dass sich das Parlament auf einen Plan B, für den Fall einer Ablehnung der jetzigen Vorlage einstellt. Das Vorgehen wäre gerafft wie folgt:

. In der Märzsession 2009 fasst das Parlament zwei neue, getrennte Bundesbeschlüsse über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit einerseits und die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien anderseits.
. Die Referendumsfrist wird abgewartet.
. Allenfalls wird am 27. September 2009 erneut, nun aber getrennt abgestimmt wird.

Drei Szenarien sind möglich:

Erstens, sollte das Parlament bzw. das Volk sowohl der Weiterführung der Personenfreizügigkeit als auch der Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien zustimmen, muss die Schweiz gar nichts unternehmen. Die Bilateralen I laufen einfach weiter.

Zweitens, sollte das Parlament bzw. das Volk der Weiterführung zustimmen, die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien jedoch ablehnen, kann die Schweiz der EU mitteilen, dass sie die Bilateralen I so, wie sie ursprünglich unterzeichnet wurden, weiterführen will, ohne die Anwendung der Verträge auf Rumänien und Bulgarien.

Drittens, sollte das Parlament bzw. das Volk sowohl die Weiterführung als auch die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ablehnen, dann, aber erst dann, muss das Freizügigkeitsabkommen gekündigt werden, wonach auch die übrigen Bilateralen I dahin fielen.

Kommentar der EU
Solche Ueberlegungen werden auf EU-Seite nicht geteilt: Im Falle eines Neins zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien werde das erste Paket der Bilateralen hinfällig. Reiterer kann sich zwar nicht vorstellen, dass es zwischen der Schweiz und der EU angesichts der räumlichen Nähe keine bilateralen Beziehungen mehr gäbe. Aber die Schweiz könne nicht damit rechnen, bei Neuverhandlungen ein besseres Resultat zu erzielen.

Claude Longchamp