Warum die EU für die Personenfreizügigkeit ist

Der freie Personenverkehr in der EU ist eine der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes und somit einer der wichtigsten Pfeiler der Europäischen Integration. Damit verbunden sind die Erweiterung von persönlicher Freiheit und Mobilität sowie die Gleichberechtigung bei Stellenausschreibungen, Arbeitsbedingungen sowie bei der Anerkennung von Diplomen und Sozialversicherungsansprüchen.

Rund 900’000 EU-Bürgerinnen und Bürger lebten anfangs 2008 in der Schweiz, zirka 400’000 Schweizerinnen und Schweizer haben sich umgekehrt in den EU-Staaten niedergelassen. Die damit gemachten Erfahrungen werden beiseitig positiv bewertet. Die Befürchtungen von Massenimmigration, höherer Arbeitslosigkeit oder Lohndumping haben sich selbst nach der EU-Osterweiterung nirgens bestätigt. Denn die Wanderungsbewegungen hängen stark von den Konjunkturbedingungen und damit von der Nachfrage der Wirtschaft ab.

Die Schweiz und die EU haben im Rahmen der Bilateralen I ein Abkommen zur Personenfreizügigkeit abgeschlossen. Damit erhalten die BürgerInnen der EU und der Schweiz das Recht, in der Schweiz und der EU den Arbeitsplatz frei zu wählen, wenn sie über einen gültigen Arbeitsvertrag oder selbstständig erwerbend sind. Nichterwerbstätige Personen wie Rentner oder Studenten erhalten das Recht, ihren Aufenthaltsort bzw. Studienort frei zu wählen, vorausgesetzt sie verfügen über genügend finanzielle Mittel und sind ausreichend gegen Krankheit und Unfall versichert. Die Freizügigkeit gilt nicht für Arbeitslose und andere Personen, die auf Zuwendungen aus den Sozialversicherungen angewiesen sind.

Das Personenfreizügigkeitsabkommen wurde im Rahmen der ersten Bilateralen Verträge auf schweizerischen Wunsch hin für sieben Jahre geschlossen. Deshalb muss sich die Schweiz 2009 entscheiden, ob sie es für unbestimmte Zeit weiterführen will. Gleichzeitig ist durch den Beitritt von Rumänien und Bulgarien am 1. Januar 2007 die EU um zwei Mitglieder gewachsen. Das Schweizer Parlament hat im Juni 2008 den Beschluss gefasst, die beiden Vorlagen in einem einzigen Bundesbeschluss zu erlassen.

Die nötigen 50’000 Unterschriften für ein Referendum wurden fristgerecht eingereicht, so dass nun das Schweizer Volk am am 8. Februar 2009 zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit abstimmt. Die Leseweise der EU hierzu ist: “Sollten die StimmbürgerInnen gegen die Personenfreizügigkeit stimmen, würden die Bilateralen I gemäss Vereinbarung zwischen der EU und der Schweiz ausser Kraft treten.”

Claude Longchamp